Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Guten Tag
<< Antragsteller:in >>
ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 08.04.2024 zu dem Betrieb "Das kleine Kartoffelhaus", Billerbecker Str. 4, 48341 Altenberge.
Seit 2019 wird die Lebensmittelüberwachung des Kreises Steinfurt aufgrund einer Kampagne der Organisation „foodwatch“ und „
fragdenstaat.de“ mit einer Vielzahl derartigen Anträge konfrontiert. Die Erfahrung mit mehreren Hundert Anfragen in meiner Behörde zeigt durch viele Rückmeldungen, dass ein Großteil der Anfragenden im Unklaren darüber ist, dass sie mit ein paar Klicks auf der Seite „
fragdenstaat.de“ einen förmlichen Antrag stellen, der ein aufwendiges Verwaltungsverfahren nach sich zieht. Schlussendlich haben 2019 nur 1,5 % aller Antragsteller am Ende des Verfahrens tatsächlich die Information abgerufen.
Um keine unnötigen Personalressourcen zu binden, die dann in der Überwachung der Lebensmittelbetriebe fehlen, und im Hinblick auf einen schonenden Umgang mit Steuergeldern kann ich daher Ihren Antrag nur weiterbearbeiten, wenn die Ernsthaftigkeit des Antrags für mich erkennbar ist. Daher bitte ich Sie, mir über die vorliegende automatisch generierte E-Mail hinaus kurz Ihr ernsthaftes Interesse an Informationen über diesen Betrieb zu bestätigen.
Ich bin gesetzlich verpflichtet, Sie über die voraussichtliche Höhe der Gebühren und Auslagen zu informieren. Bis zu einem Aufwand von 1.000 € ist die Bearbeitung gebührenfrei. Der Gesetzgeber schreibt für die Bearbeitung ein umfangreiches Verwaltungsverfahren vor. Im Regelfall liegt der Verwaltungsaufwand für jeden solcher Anträge bei etwa 175 €. Solange es beim Regelaufwand bleibt, wird der Aufwand nicht Ihnen in Rechnung gestellt, sondern geht zu Lasten der Allgemeinheit und wird aus allgemeinen Steuermitteln gedeckt. Damit ist der Aufwand für Registrierung, Eingangsbestätigung, Subsumtion von Feststellungen im Kontrollbericht, Anhörungsverfahren, Schwärzen von Kontrollberichten und Bescheiderteilungen gedeckt. Nicht gedeckt davon ist der Aufwand, der bei Einschaltung von Rechtsanwälten und Klageverfahren entsteht. Ein solcher Aufwand ist im Voraus nicht abschätzbar. Bei Überschreitung eines Aufwandes von 1.000 € wäre Ihnen der Aufwand in Form einer Gebühr in Rechnung zu stellen.
Hinweise zum Datenschutz
Soweit es für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet (d. h. insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt).
Verantwortlicher: Landrat des Kreises Steinfurt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt;
Datenschutzbeauftragter: Kreis Steinfurt, Datenschutzbeauftragter, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt,
<<E-Mail-Adresse>>;
Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf: Tel.: 0211/38424-0; Fax: 0211/38424-10, E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>.
Die im Antragsverfahren erhobenen Daten und Nachweise sind erforderlich, um Ihren Antrag prüfen zu können. Die Datenerhebung erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO
Sofern für die Klärung der Antragsvoraussetzungen weitere Daten erhoben werden müssen, werden diese ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken bei Dritten erhoben (z. B. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, externe behördliche Datenbanken, Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister).
Zur Erfüllung der Aufgaben anderer öffentlicher Stellen kann es erforderlich sein, dass das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die Daten im Einzelfall an andere öffentliche Stellen weitergibt (z. B. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, Untersuchungsämter, externe behördliche Datenbanken, Aufsichtsbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte, behördliche Stellen für statistische Erhebungen, EU-Mitgliedstaaten und Drittländer). Die Datenweitergabe erfolgt ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken.
Freundliche Grüße