Kontrollbericht zu Déjà Vu, Bonn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Déjà Vu
Vorgebirgsstraße 50
53119 Bonn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2023
  • Frist
    6. Februar 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Déjà Vu, Bonn [#295855]
Datum
30. Dezember 2023 17:33
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Déjà Vu Vorgebirgsstraße 50 53119 Bonn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295855/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Guten Tag, zwischen Weihnachten und Neujahr befindet sich die Verwaltung der Stadt Bonn in Betriebsferien. In dies…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Automatic reply: Kontrollbericht zu Déjà Vu, Bonn [#295855]
Datum
30. Dezember 2023 17:33
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, zwischen Weihnachten und Neujahr befindet sich die Verwaltung der Stadt Bonn in Betriebsferien. In diesem Postfach eingehende Nachrichten werden deshalb grundsätzlich erst ab dem 02. Januar 2024 wieder bearbeitet und vorher nicht automatisch weitergeleitet. Freundliche Grüße
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage erhalten Sie den in o.g. Sache erlassenen Bescheid. Mit fr…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Déjà Vu, Bonn, [#295855]
Datum
17. Januar 2024 11:17
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage erhalten Sie den in o.g. Sache erlassenen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf den auf Ihren Antrag hin erlassenen Bescheid und teil…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Déjà Vu, Bonn, [#295855]
Datum
16. Februar 2024 15:59
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,6 KB
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6,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf den auf Ihren Antrag hin erlassenen Bescheid und teile mit, dass die letzte und einzige Kontrolle im o.g. Betrieb am 11.1.2023 stattgefunden hat. Die Kontrolle verlief ohne Beanstandungen. Mit freundlichen Grüßen