Kontrollbericht zu Demir Market, Leer

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Demir Market
Bahnhofsring 27
26789 Leer (Ostfriesland)

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Februar 2019
  • Frist
    3. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Demir Market, Leer [#54616]
Datum
1. Februar 2019 17:55
An
Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Demir Market Bahnhofsring 27 26789 Leer (Ostfriesland) 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag vom 01.02.2019 haben wir erhalten. Alle weiteren Nachrichten in dieser A…
Von
Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Demir Market, Leer [#54616]
Datum
4. Februar 2019 16:17
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag vom 01.02.2019 haben wir erhalten. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit werden per Brief auf dem Postweg versendet. Bitte teilen Sie uns Ihre Postanschrift mit. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen nach §§ 1, 2 Verbrauche…
Von
Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Demir Market, Leer [#54616]
Datum
25. März 2019 10:55
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen nach §§ 1, 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 01.02.2019. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie mit Ihrem Antrag ein Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt haben. Ihre Postanschrift liegt mir nicht vollständig vor. Ohne der Mitteilung Ihrer gültigen Anschrift kann Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet werden, da Ihre gewünschte Auskunft nicht per Brief auf dem Postweg zugestellt werden könnte. Weiterhin ist Ihre Anschrift auch für das nachstehende Informationsrecht des Lebensmittelunternehmers notwendig. Sie gehen in Ihrem Antrag auf die möglich Datenweitergabe Ihrer persönlichen Daten ein. Nach § 5 Abs. 2 S. 4 VIG bin ich auf Nachfrage des betroffenen Lebensmittelunternehmers gezwungen Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift ist zeitlich unbegrenzt, d. h. der Lebensmittelunternehmer könnte auch noch nach beispielsweise ein, zwei Jahren die genannten Daten verlangen. In diesem Fall wäre ich verpflichtet, diesem Verlangen nachzukommen. Das Zurücknehmen des Antrages wäre nicht mehr möglich, da ich Ihnen gegebenenfalls bereits Ihre gewünschte Auskunft erteilt haben könnte. Bitte teilen Sie mir Ihre gültige Anschrift und, ob Sie trotz der möglichen Datenweitergabe Ihren Antrag aufrechterhalten möchten, bis zum 01.04.2019 mit. Falls innerhalb der gesetzten Frist keine Antwort eingeht, bin ich gezwungen, Ihren Antrag abzulehnen. Falls Sie Ihre Anschrift mitteilen und darüber hinaus auch Ihren Antrag aufrechterhalten, wird eine Anhörung des betroffenen Betriebes erfolgen, was nach § 5 Abs. 2 S. 2 VIG eine Bearbeitungsfrist von zwei Monaten zur Folge hat. Neben Ihrem Antrag ist eine Vielzahl ähnlicher Anträge eingegangen. Alle Anträge werden geprüft und beschieden. Es ist jedoch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen eingehalten werden können. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages ab. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), Demir Market Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag auf …
Von
Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), Demir Market
Datum
20. Mai 2019 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen gemäß §§ 1, 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezüglich des Betriebes "Demir Market, Bahnhofsring , 26789 Leer" vom 01.02.2019 lehne ich ab. Begründung: Mit Schreiben vom 25.03.2019 habe ich Sie dazu aufgefordert, mir bis zum 01.04.2019 Ihre gültige Anschrift mitzuteilen und, ob Sie mit der möglichen Weitergabe Ihrer persönlichen Daten einverstanden sind oder Sie Ihren Antrag zurückziehen möchten. Eine derartige Mitteilung habe ich von Ihnen nicht erhalten. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift ist zeitlich unbegrenzt, d. h. der Lebensmittelunternehmer könnte auch noch nach beispielsweise ein, zwei Jahren die genannten Daten verlangen. In diesem Fall wäre ich verpflichtet, diesem Verlangen nachzukommen. Das Zurücknehmen des Antrages wäre nicht mehr möglich, da ich Ihnen gegebenenfalls bereits Ihre gewünschte Auskunft erteilt haben könnte. Des Weiteren ist eine Informationsmitteilung derzeit aus Datenschutzgründen nicht auf elektronischem Wege möglich. Die positive Bescheidung Ihres Antrages ist folglich rechtlich unmöglich. Ihrem Antrag kann somit nicht stattgegeben werden. Die beantragten Informationen sind vollständig zu einem späteren Zeitpunkt zugänglich, sofern Sie sich mit der möglichen Weitergabe Ihrer persönlichen Daten einverstanden erklären. Dieser Bescheid ergeht für Sie gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden. Die Klage wäre gegen den Landkreis Leer zu richten. Mit freundlichen Grüßen