Kontrollbericht zu Der alte Auf, Fiefbergen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Der alte Auf
Am Dorfteich 15
24217 Fiefbergen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    19. Februar 2019
  • Frist
    21. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann ha…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Der alte Auf, Fiefbergen [#58573]
Datum
19. Februar 2019 12:36
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Der alte Auf Am Dorfteich 15 24217 Fiefbergen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Antragsteller/in, die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei de…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Der alte Auf, Fiefbergen [#58573]
Datum
22. Februar 2019 13:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller/in, die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Plön. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Mit Ihrem Antrag haben Sie der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an einen Dritten, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, ausdrücklich widersprochen. Nach § 11 LDSG SH steht Ihnen jedoch kein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 der DSGVO zu, da eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Nach § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG hat die informationspflichtige Behörde einem zu beteiligenden Dritten auf dessen Nachfrage Namen und Anschrift des Antragstellers offen zu legen. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags bitten wir Sie daher um Bestätigung der in Ihrem Antrag enthaltenen Anschrift. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Zudem verarbeiten auch wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen. Bitte lesen Sie sich die Datenschutzerklärung gründlich durch und teilen Sie uns im Anschluss mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätige ich die meinem Antrag angegebene Anschrift: << Adresse ent…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Der alte Auf, Fiefbergen [#58573]
Datum
22. Februar 2019 15:48
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätige ich die meinem Antrag angegebene Anschrift: << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>. Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und möchte den Antrag aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Der alte Auf, Fiefbergen“ v…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Der alte Auf, Fiefbergen [#58573]
Datum
22. März 2019 10:25
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Der alte Auf, Fiefbergen“ vom 19.02.2019 (#58573) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag haben wir an den zuständigen Kreis bzw. die zuständige kreisfreie Stadt …
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Der alte Auf, Fiefbergen [#58573]
Datum
22. März 2019 15:19
Status
Warte auf Antwort
image001.png
11,7 KB
image002.png
33,9 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag haben wir an den zuständigen Kreis bzw. die zuständige kreisfreie Stadt weitergeleitet. Er wird dort momentan inhaltlich bearbeitet und Sie werden zeitnah benachrichtigt. Ungeachtet dessen möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei den Fristen im Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht um starre Fristen, sondern um sogenannte Regelfristen handelt, von denen im Einzelfall abgewichen werden kann. Überdies sieht § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG für den Fall der Beteiligung Dritter - wie etwa dem durch Ihre Anfrage betroffenen Betrieb - eine zweimonatige Bearbeitungsfrist vor. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Betreff: Informationsgewährung nach dem Verbrau…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
2. Mai 2019 08:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Bezug: Mein Bescheid vom 16.04.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in entsprechend meines Bescheides vom 16.04.2019 gewähre ich Ihnen hiermit folgende Informationen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) VIG über den Betrieb "Der alte Auf, Am Dorfteich 15, 24217 Fiefbergen": 1. Die letzten beiden amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen fanden am 27.01.2006 und am 30.04.2019 statt. 1. Es sind im Rahmen dieser Kontrollen keine Beanstandungen festgestellt worden, bzw. keine Beanstandungen festgestellt worden, zu deren Ver­öffentlichung ich in Ansehung der Rechtsprechung des Bundes­ver­fassungs­gerichts zu § 40 Abs. 1a Lebensmittel-, Bedarfs­gegen­stände- und Futtermittel­gesetzbuch (LFGB) berechtigt bin. Der Betriebsleiter war bezüglich der bei der letzten Kontrolle festgestellten Mängel einsichtig. Die Mängel wurden kurzfristig und zur vollen behördlichen Zufriedenheit abgestellt. Mit freundlichen Grüßen