Kontrollbericht zu Der Kater, Soest

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Der Kater
Nöttenstraße 1
59494 Soest

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Das Landkreis Soest (Lebensmittelüberwachung) verweiger aus verschiedenen Gründen die elektronische Anfrage:
- Sie wollen strickt immer eine vollständige und korrekte Adresse mit den passenden Namen
- Sie begründen den postalischen Weg mit der direkten und automatisierten Verarbeitung mit der Platform "fragtdenstaat". Wörtlich:
"Zum anderen werden Antworten an die über die Plattform "frag-den-staat.de" generierte e-Mailadresse automatisch auf der Internetseite https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrol… zu Ihrer Anfrage veröffentlicht. Und eben diese Vorgehensweise wird von hier aus nicht unterstützt."
Mir scheint es, dass die zuständige Person entweder einfach nur blockieren möchte und für die Allgemeinheit interessante und vielleicht auch wichtige informationen nicht herausgeben möchte oder sich nicht weitergehend mit der Platform geschäftigt hat.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Juni 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Der Kater, Soest [#188509]
Datum
9. Juni 2020 17:45
An
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Der Kater Nöttenstraße 1 59494 Soest 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188509 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 09.06.2020 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass …
Von
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Der Kater, Soest [#188509]
Datum
15. Juni 2020 14:08
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 09.06.2020 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Sie haben in Ihrem Antrag die Anschrift zu Antragsteller/in Antragsteller/in mit << Adresse entfernt >> angegeben. Bei einer Überprüfung konnten diese Angabe nicht bestätigt werden. Bitte teilen Sie mir Ihre zustellungsfähige Postanschrift mit. Erst danach wird der Antrag weiter bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst einmal danke für Ihre schnelle Antwort. Da derzeit meine eigene Wohnung von…
An Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Der Kater, Soest [#188509]
Datum
16. Juni 2020 11:46
An
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst einmal danke für Ihre schnelle Antwort. Da derzeit meine eigene Wohnung von einem Wasserschaden betroffen ist, wohne ich temporär bei einen Kollegen. Wie eigentlich haben Sie die Adresse überprüft? Außerdem merke ich gerade, dass ich die flasche Zahl angegeben habe. Könnten Sie mir nicht einfach die entsprechenden Informationen per E-Mail senden, das würde mir nämlich und wahrscheinlich auch Ihnen Arbeit abnehmen und unnötige Fahrerei ersparen? Oder gibt es Gründe, warum Sie auf dem Postweg verlangen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188509/
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in wie ich Ihnen in der Eingangsbestätigung mitgeteilt habe, behalte ich mir vor, die b…
Von
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Der Kater, Soest [#188509]
Datum
16. Juni 2020 13:39
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie ich Ihnen in der Eingangsbestätigung mitgeteilt habe, behalte ich mir vor, die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Die Begründung kann ich Ihnen gerne in einem Telefongespräch geben. Rufen Sie mich dazu bitte unter der u.a. Telefonnummer an. Für eine weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage teilen Sie mir bitte Ihre zustellungsfähige Anschrift mit. Bitte geben Sie zusätzlich den Namen der Wohnungsinhaberin/des Wohnungsinhabers (wohnhaft bei...) an. Nach Ihren Angaben, gehe ich davon aus, dass der Briefkasten nicht mit Ihrem Namen beschriftet ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich würde gerne eine schriftliche Begründung haben, da mir der Aufwand meine Anfrage…
An Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Der Kater, Soest [#188509]
Datum
16. Juni 2020 15:08
An
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich würde gerne eine schriftliche Begründung haben, da mir der Aufwand meine Anfrage auf dem Postweg zu erledigen und meine Adresse zu überprüfen, doch sehr unnötig erscheint. Sie werden doch die Betriebsüberprüfungen in digitaler Form besizten oder notwendigerweise für den Versand kopieren, was einem Scan gleich kommt, so dass nichts im Wege stände mir diese auch in digitaler Form verfügbar zu machen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188509/
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in die Versendung der Auskunft in elektronischer Form ist nach unseren Vorgaben zum Dat…
Von
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Der Kater, Soest [#188509]
Datum
18. Juni 2020 16:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Versendung der Auskunft in elektronischer Form ist nach unseren Vorgaben zum Datenschutz und zur Bürokommunikation nicht zulässig. Aus diesem wichtigen Grund wird die Auskunft auf eine andere Art gewährt, als von Ihnen beantragt (§ 6 Abs. 1 VIG). Der Antrag soll Name und Anschrift des Antragssteller enthalten (§ 4 Abs. 1 VIG). Hiermit beendet ich die Kommunikation auf elektronischem Weg. Eine weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich auf dem Postweg. Dazu sind Ihre korrekten Daten - Namen und zustellungsfähige Postanschrift - erforderlich. Gleiches gilt für die beiden weiteren von Ihnen gestellten Anträge nach dem VIG. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in wie genau verstößt die elektronische Versendung der angefragten Informationen gegen d…
An Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Der Kater, Soest [#188509]
Datum
9. Juli 2020 20:32
An
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wie genau verstößt die elektronische Versendung der angefragten Informationen gegen die "Vorgaben zum Datenschutz und zur Bürokommunikation"? Die angefragen Informationen enthalten weder personenbezogene Daten noch enthalten sie Daten, welche die in Punkt 5.4.6 aufgelisteten werden. Darüber hinaus sind die Daten nicht schutzwürdig, da jeder nach §1 und §2 Abs. 1 VIG diese Informationen abgefragt kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188509/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in eventuell haben Sie meine vorherige E-Mail nicht gesehen, daher schreibe ich Sie erne…
An Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Der Kater, Soest [#188509]
Datum
27. Juli 2020 05:28
An
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in eventuell haben Sie meine vorherige E-Mail nicht gesehen, daher schreibe ich Sie erneut an und bitte Sie höflichst um die Beantwortung meiner Frage. Wie genau verstößt die elektronische Versendung der angefragten Informationen gegen die "Vorgaben zum Datenschutz und zur Bürokommunikation"? Die angefragten Informationen enthalten weder personenbezogene Daten noch enthalten sie Daten, welche die in Punkt 5.4.6 aufgelisteten werden. Darüber hinaus sind die Daten nicht schutzwürdig, da jeder nach §1 und §2 Abs. 1 VIG diese Informationen abgefragt kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188509/
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in die Beantwortung Ihrer Frage ist auf dem Postweg erfolgt. Heute ist der Brief mit de…
Von
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Der Kater, Soest [#188509]
Datum
12. August 2020 15:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Beantwortung Ihrer Frage ist auf dem Postweg erfolgt. Heute ist der Brief mit dem Hinweis "Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln" zurück gekommen. Sie haben Sie Möglichkeit, den Brief im Veterinärdienst persönlich abzuholen. Aufgrund der "coronabedingten" Einschränkungen vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Abholung des Briefes. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in eventuell haben Sie meine vorherige E-Mail nicht richtig verstanden. Ich bat nicht da…
An Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Der Kater, Soest [#188509]
Datum
12. August 2020 19:45
An
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in eventuell haben Sie meine vorherige E-Mail nicht richtig verstanden. Ich bat nicht darum postalisch meine Frage zu beantworten oder meine Antrag zu bearbeiten. Daher schreibe ich Sie erneut an und bitte Sie höflichst um die Beantwortung meiner Frage und Bearbeitung meines Antrags per E-Mail. Wie genau verstößt die elektronische Versendung der angefragten Informationen gegen die "Vorgaben zum Datenschutz und zur Bürokommunikation"? Die angefragten Informationen enthalten weder personenbezogene Daten noch enthalten sie Daten, welche die in Punkt 5.4.6 aufgelisteten werden. Darüber hinaus sind die Daten nicht schutzwürdig, da jeder nach §1 und §2 Abs. 1 VIG diese Informationen abgefragt kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188509/
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in ich verweise auf meine E-Mail vom 18.06.2020. In dieser E-Mail hatte ich Ihnen mitge…
Von
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Der Kater, Soest [#188509]
Datum
17. August 2020 10:32
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich verweise auf meine E-Mail vom 18.06.2020. In dieser E-Mail hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass ich die Kommunikation auf elektronischem Weg beende und eine weitere Kommunikation ausschließlich auf dem Postweg erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in am 17. 08.2020 haben Sie mir zwar eine E-Mail geschrieben, jedoch leider nicht mit d…
An Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Der Kater, Soest [#188509]
Datum
17. August 2020 21:05
An
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in am 17. 08.2020 haben Sie mir zwar eine E-Mail geschrieben, jedoch leider nicht mit dieser auf meine Frage beantwortet oder mein Antrag bearbeitet. Ich bitte Sie höfflichst meine Frage aus der E-Mail vom 12.08.2020 per E-Mail zu beantworten. Die Antwort auf die Frage verstößt auch nicht gegen die Vorgaben zum Datenschutz und zur Bürokommunikation, somit können Sie diese per E-Mail beantworten. Hier noch mal die Frage: Wie genau verstößt die elektronische Versendung der angefragten Informationen gegen die "Vorgaben zum Datenschutz und zur Bürokommunikation"? Die angefragten Informationen enthalten weder personenbezogene Daten noch enthalten sie Daten, welche die in Punkt 5.4.6 aufgelisteten werden. Darüber hinaus sind die Daten nicht schutzwürdig, da jeder nach §1 und §2 Abs. 1 VIG diese Informationen abgefragt kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188509/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in am 12.08.2020 und am 17.08.2020 habe ich Sie darum gebeten ihr Handeln als Behördenm…
An Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Der Kater, Soest [#188509]
Datum
28. August 2020 15:33
An
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in am 12.08.2020 und am 17.08.2020 habe ich Sie darum gebeten ihr Handeln als Behördenmitarbeiter per E-Mail näher zu erläutern und ggf. meinen Antrag per E-Mail zu bearbeiten. Im genaueren ging es um ihre Ablehnung meines Wunsches, meinen Antrag per E-Mail zu bearbeiten, welche Sie mit Hinweis auf die "Vorgaben zum Datenschutz und zur Bürokommunikation" begründet haben. Diese Begründung ist für mich aber nach vollziehbar, da die angefragen Informationen enthalten weder personenbezogene Daten noch Daten, welche die in Punkt 5.4.6 in den von Ihnen zugesendeten Ausschnitt der "Vorgaben zum Datenschutz und zur Bürokommunikation" aufgelisteten werden. Darüber hinaus erscheinen mir die angefragten Daten nicht schutzwürdig, da jeder Bürger nach §1 und §2 Abs. 1 VIG diese Informationen auf Anfrage verlangen kann. Deshalb wünsche ich mir eine genau Erläuterung per E-Mail, wieso das Versenden der angefragten Informationen per E-Mail gegen die "Vorgaben zum Datenschutz und zur Bürokommunikation" verstoßen bzw. Sie der Ansicht sind, dass diese so schutzwürdige Informationen sind, dass sie diese nicht per E-Mail versenden dürfen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188509/

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Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie den Rückbrief vom 06.08.2020 als letzte Antwort auf elektroni…
Von
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Der Kater, Soest [#188509]
Datum
7. September 2020 12:36
Status
geschwärzt
1,3 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie den Rückbrief vom 06.08.2020 als letzte Antwort auf elektronischem Weg. Wie bereits mitgeteilt, erfolgt eine Bearbeitung Ihres Antrages ausschließlich auf dem Postweg und damit erst nach Mitteilung der zustellungsfähigen Angaben zu Ihrem vollständigen Namen und der Anschrift. Mit freundlichen Grüßen