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Kontrollbericht zu Derby, Starnberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Derby
Theresienstraße 1
82319 Starnberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    12. Februar 2022
  • Frist
    16. März 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33 Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Derby, Starnberg [#240674]
Datum
12. Februar 2022 14:18
An
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Derby Theresienstraße 1 [geschwärzt] 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 240674 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/240674/upload/54435dad30aa5840a339831c8986ef2869065adf/ Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Um Ihren Antrag bearbeiten z…
Von
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Derby, Starnberg [#240674]
Datum
14. Februar 2022 14:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, bitten wir zunächst jedoch um Klärung folgender Punkte: 1. Nach § 5 Abs. 2 VIG muss das Landratsamt dem betroffenen Lebensmittelunternehmer auf Nachfrage Ihren Namen und Ihre Anschrift mitteilen. Die Prüfung Ihrer diesbezüglichen Angaben erfolgt hier unbürokratisch über einen Abgleich Ihrer Daten mit dem Einwohnermelderegister. Wenn die Angaben übereinstimmen, gibt es für das Landratsamt keinen Grund für weitere Überprüfungen. Bei Ihrer Anfrage war dies nicht der Fall. Wir müssen sicherstellen, dass Sie tatsächlich die Person sind, in deren Namen der Antrag gestellt wurde. Unter Ihrem Namen existiert kein wie von Ihnen angegebener Wohnsitz. Des Weiteren senden wir Ihnen die Kontrollberichte aus Haftungsgründen auf dem Postweg zu. Auch deshalb werden nur Anträge mit richtigen und korrekten Personen- und Adressdaten bearbeitet. Wir bitten um Klarstellung bis zum 22.02.2022. Ansonsten müssen wir die Bearbeitung Ihres Antragsgemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 VIG leider ablehnen. 1. Vorsorglich teilen wir zudem mit, dass ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO insoweit nicht besteht, da die Verarbeitung dieser Daten entsprechend zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO). Gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Sollten Sie den Widerspruch zur Datenweitergabe über den 22.02.2022 hinaus aufrechterhalten, kann der Antrag nicht weiterbearbeitet werden und wird abgelehnt. 1. Die von Ihnen angegebene Betriebsanschrift Theresienstraße 1, << Adresse entfernt >> stimmt nicht mit der Betriebsanschrift des "Derbys" überein. Unter dieser Anschrift war (ehemals) ein anderer Dönerladen aktiv. Da deswegen Zweifel an der Identität des angefragten Lebensmittelunternehmens bestehen, bitten wir Sie, Ihren Antrag dahingehend bis zum 22.02.2022 zu konkretisieren (§ 4 Abs. 1 Satz 2 VIG). Wir bitten hierzu um schriftliche Mitteilung Ihrerseits, wie weiter verfahren werden soll. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Sehr << Antragsteller:in >> wir verweisen auf unten stehende E-Mail vom 14.02.2022. Wir geben Ihnen …
Sehr << Antragsteller:in >> wir verweisen auf unten stehende E-Mail vom 14.02.2022. Wir geben Ihnen hiermit letztmalig die Möglichkeit zur Klarstellung der Unklarheiten bezüglich der dort aufgeführten Punkte bzw. der Rücknahme Ihres Widerspruchs zur Datenweitergabe bis zum 02.03.2022. Anderenfalls müssen wir die Bearbeitung Ihres Antrags leider ablehnen. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Sehr << Antragsteller:in >> nachdem Sie Ihren Widerspruch zur Datenweitergabe bis zum 02.03.2022 nich…
Sehr << Antragsteller:in >> nachdem Sie Ihren Widerspruch zur Datenweitergabe bis zum 02.03.2022 nicht zurückgenommen haben und auch keine korrekte Meldeadresse sowie eine eindeutige Betriebsanschrift mitgeteilt haben, lehnen wir die Bearbeitung Ihres Antrags ab. Es steht Ihnen frei, einen erneuten Antrag mit den genannten erforderlichen Angaben zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.