Kontrollbericht zu Die kleine Kneipe, Berlin

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Die kleine Kneipe
Edisonstraße 17
12459 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine.

Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen.

Bitte geben Sie immer die Anfragenummer an.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Mai 2022
  • Frist
    4. Juni 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

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Anforderung Kontrollberichte >>>>> Anm.: Zur Abwechslung habe ich diesmal am 17.01.2022 ZUERST eine…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anforderung Kontrollberichte
Datum
2. Mai 2022
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
>>>>> Anm.: Zur Abwechslung habe ich diesmal am 17.01.2022 ZUERST eine Fax-Anfrage gestellt. <<<<< PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Die kleine Kneipe Edisonstraße 17 12459 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Anforderung Kontrollberichte >>>>> Anm.: Wiederholung der Fax-Anfrage vom 17.01.2022 am 04.02.2022.…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anforderung Kontrollberichte
Datum
2. Mai 2022
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
>>>>> Anm.: Wiederholung der Fax-Anfrage vom 17.01.2022 am 04.02.2022. <<<<< PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Die kleine Kneipe Edisonstraße 17 12459 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
>>>>> Anm.: Behördenschreiben mit Sendedatum 11.02.2022. <<<<< Anforderung einer Au…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
>>>>> Anm.: Behördenschreiben mit Sendedatum 11.02.2022. <<<<< Anforderung einer Ausweiskopie. Die Behörde äussert gewohnheitsmäßig Bödsinn, um sich vor der Arbeit zu drücken: ----- Schnipp 8-< ------------------------- Im Antrag ist formuliert: "Ich weise daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte i. S. d. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn der betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragt. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurückziehe. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen." Diese Bitte hat einen bedingenden Charakter (vgl. §133 BGB). [Blablabla ... Laber ... Fasel ... Sülz ...] ----- >-8 Schnapp ------------------------- Warum das Blödsinn ist? Weil der angeblich aus der Anfrage zitierte Text NICHT in der Anfrage enthalten ist. Das wurde der dysfunktionalen Behörde bereits wiederholt mitgeteilt. Sie versendet jedoch weiterin beratungsresistent diesen Mist.
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch >>>>> Anm.: Am 22.02.2022 gesendeter Widerspruch. <<<<< PER FAX Bezirk…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
2. Mai 2022
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
>>>>> Anm.: Am 22.02.2022 gesendeter Widerspruch. <<<<< PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Ordnungsamt Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Schreiben vom 11.02.2022 zu meiner VIG-Anfrage bzgl. "Die kleine Kneipe" enthält zahlreiche Falschbehauptungen. 1. Sie beziehen sich auf ein Fax vom 18.01.2022. Tatsächlich habe ich am 17.01.2022 ein Fax mit einer VIG-Anfrage gesendet. Ich vermute, dass Sie dieses Fax meinen. 2. Sie behaupten tatsachenwidrig, dass ich Ihnen ein Fax mit der Bezeichnung "fragdenstaat" gesendet hätte. Das Fax, auf das Sie sich vermutlich beziehen, enthält dagegen keine Bezeichnung "fragdenstaat". 3. Sie behaupten tatsachenwidrig, dass mein Antrag folgende Formulierung enthält: "Ich weise darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte i. S. f. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn der betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragt. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurückziehe. Einer Bescheidung des Antrags steht diese nicht entgegen." Ihre Ausführungen zu bedingendem Charakter etc. sind dementsprechend Unfug. Ihre fortgesetzte kontrafaktische Behauptung angeblicher Identitätszweifel vermittelt den Anschein einer in Behördensprech verkleideten Arbeitsverweigerung. Ihrer Anforderung einer Ausweiskopie widerspreche ich. Wie die Übersicht bei FragDenStaat zeigt, haben Sie hunderte Anfragen nach dem VIG nicht bearbeitet. Nach meinem Kenntnisstand haben Sie zu keiner einzigen VIG-Anfrage die angefragten Informationen herausgegeben. Insofern ist Ihr Hinweis zur Antragsbearbeitungszeit eine Frechheit. Meinen Antrag erhalte ich aufrecht. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Die kleine Kneipe, Berlin [#248099]
Datum
2. Mai 2022 16:51
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Die kleine Kneipe Edisonstraße 17 12459 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Bitte geben Sie immer die Anfragenummer an. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248099/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Anforderung einer Ausweiskopie. Die Behörde äussert gewohnheitsmäßig Bödsinn, um sich vor der Arbeit zu drücken: …
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
Anforderung einer Ausweiskopie. Die Behörde äussert gewohnheitsmäßig Bödsinn, um sich vor der Arbeit zu drücken: ----- Schnipp 8-< ------------------------- Im Antrag ist formuliert: "Ich weise daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte i. S. d. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn der betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragt. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurückziehe. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen." Diese Bitte hat einen bedingenden Charakter (vgl. §133 BGB). [Blablabla ... Laber ... Fasel ... Sülz ...] ----- >-8 Schnapp ------------------------- Warum das Blödsinn ist? Weil der angeblich aus der Anfrage zitierte Text NICHT in der Anfrage enthalten ist. Das wurde der dysfunktionalen Behörde bereits wiederholt mitgeteilt. Sie versendet jedoch weiterin beratungsresistent diesen Mist. Abgerundet wird das Schreiben mit Geschwurbel zum Veröffentlichungsverbot.
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Ordnungsamt Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelauf…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
19. Mai 2022
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Ordnungsamt Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Schreiben vom 03.05.2022 zu meiner VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Die kleine Kneipe, Berlin" [#248099] vom 02.05.2022 (!) enthält – wie alle Ihre bisherigen Schreiben – Unfug. So behaupten Sie beispielsweise tatsachenwidrig, dass mein Antrag folgende Formulierung enthält: "Ich weise darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte i. S. f. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn der betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragt. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurückziehe. Einer Bescheidung des Antrags steht diese nicht entgegen." Der Wahrheitsgehalt wird auch durch fortgesetzte Wiederholung nicht zunehmen. Kurz: Das angebliche Zitat ist falsch, da meine VIG-Anfrage diesen Text NICHT enthält. Ihr Fehlschluss einer Nichtberarbeitungsfähigkeit der auf dieser Phantasiebehauptung basiert ist damit vollständig hinfällig. Ihrer Anforderung einer Ausweiskopie widerspreche ich wie gewohnt. Diesebezüglich verweise ich auf ein aktuelles Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Augsburg (Au 9 K 21.667), nach dem Sie bei grundsätzlich bei keiner Anfrage auf einer privaten Postadresse bestehen dürfen. Ee dürfte zudem Einigkeit darüber herrschen, dass Ihre "Identitätszweifel" nach inzwischen mehr als 15 korrekt zugesellten Briefen an mich nur ein Vorwand ist, um die Bearbeitung von VIG-Anfragen zu verweigern. Wie die Übersicht bei FragDenStaat zeigt, haben Sie hunderte Anfragen nach dem VIG nicht bearbeitet. Nach meinem Kenntnisstand haben Sie zu keiner einzigen VIG-Anfrage die angefragten Informationen herausgegeben. Insofern ist Ihr Hinweis zur Antragsbearbeitungszeit eine Frechheit. Meinen Antrag erhalte ich aufrecht. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Antwort auf Ihr Schreiben vom 19.05.2022 (per Fax nicht möglich) Sehr [geschwärzt], in Beantwortung des von Ihnen…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Via
Briefpost
Betreff
Antwort auf Ihr Schreiben vom 19.05.2022 (per Fax nicht möglich)
Datum
2. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr [geschwärzt], in Beantwortung des von Ihnen betitelten Widerspruchs teilen wir Ihnen folgendes mit: Leider können wir Ihnen bei denen bis zum heutigen Tag eingegangenen Anfragen nach dem VIG keine Auskunft erteilen, da der von Ihnen geforderte Identitätsnachweis bisher nicht erbracht worden ist. Demnach ruht die Bearbeitung aller Anfragen bis aus Weiteres. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist in keinem der Fälle erfolgt. Die Zustellung der Briefe an die von Ihnen angegebene Adresse ist nicht widersprüchlich zu der weiterhin aufrechtgehaltenen Forderung nach einem Identitätsnachweis, da keines dieser Schreiben datenschutzrelevante Daten oder Informationen Dritter enthielt. Eine solche postalische Antwort stellt auch bei Fehlen des Identifikationsnachweises kein Risiko der missbräuchlichen Nutzung von Daten dar. Wir teilen Ihnen mit, dass alle weiteren von Ihnen gestellten Anfragen nach dem VIG nur noch mit einer Eingangsbestätigung beantwortet werden. Wir bieten Ihnen an dieser Stelle gerne noch einmal an, Ihre Identität durch die Übermittlung einer geschwärzten Ausweiskopie oder der Vorlage eines entsprechenden Dokumentes in unserer Behörde nachzuweisen. Ihren Hinweis zur Formulierung unseres Schreibens vom 19.05.2022 nehmen wir dankend zur Kenntnis. Eventuelle zukünftige Schreiben werden dahingehend korrigiert. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Anwort PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Ordnungsamt Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anwort
Datum
27. Juni 2022
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Ordnungsamt Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr [geschwärzt], Sie haben mit Ihrem Schreiben vom 24.05.2022 das Mittel der Förmlichen Zustellung entdeckt – wie schön. Werden Sie mich nun künftig mit Ihrer Litanei der "Indentitätszweifel" verschonen? Vermutlich nicht. Leider. Woher kommt Ihre Besessenheit eines "Identitätsnachweises" per Ausweiskopie? Laut einem aktuellen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Augsburg (Au 9 K 21.667), dürfen Behörden GRUNDSÄTZLICH bei KEINER Anfrage auf einer PRIVATEN Postadresse bestehen. Auf einer Ausweiskopie steht nur eine private Adresse. Auch MELDEADRESSE genannt. Auf dieser Adresse dürfen Sie nicht bestehen. NICHT! BESTEHEN! WELCHEN TEIL HIERVON VERSTEHEN SIE NICHT? Ich begrüße, dass Sie nach hunderten von Schreiben mit falschem Inhalt die Entfernung des Bedingenden-Charakter-Unfugs planen. Bei dieser Gelegenheit könnten sie auch das Behörden-Geschwurbel von Punkt 2 entsorgen. Dieser Teil Ihrer Schreiben ist eine Ansammlung von Bullshit (in der Bedeutung von Harry G. Frankfurts gleichnamigem Essay): "[...] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts [...] einer Behörde verboten [...] auch auf nicht behördliche Datenbanken [...] Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) aber, sieht ein Veröffentlichungsrecht der Antragsteller gerade nicht vor. [...] darauf hinweisen, dass die Bewertung, die durch die Plattform zu einem etwaigen Veröffentlichungsrecht vertreten wird ... nicht zutreffend [...]" Blablabla. Zur Veröffenlichung von VIG-Anfragen existieren inzwischen dutzende Urteile, die Ihren Ausführungen widersprechen. Werfen wir zur Bewertung Ihrer diesbezüglichen "Aussagen" einfach einen Blick auf die Webseite der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamtes Pankow von Berlin: https://pankow.lebensmittel-kontrollergebnisse.de/. Dort werden – von der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamtes Pankow von Berlin, also von Amts wegen – bei Lebensmittelkontrollen beanstandete Mängel proaktiv veröffentlicht. Das Ganze für faule Verbraucher garniert mit einem Smiley. Sie können nach Betrieben/Branchen suchen oder sich alle Ergebnisse anzeigen lassen. Vorbildlich! Stichwort unbegrenzte Veröffentlichung: Sind Ihnen die Aussagen hierzu von Foodwatche.de und FragDenStaat.de nicht bekannt, oder versuchen Sie, Anfragende bewusst zu täuschen? Ihre Ankündigung alle weiteren von mir gestellten Anträge nur noch mit einer Eingangsbestätigung zu beantworten, ist VORSÄTZLICHE UNTÄTIGKEIT. Das passt zu Ihrer dysfunktionalen Behörde. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] PS: Meine zahlreichen Fragen nach den Kontaktdaten Ihrer Dienstausfsicht wurden ebenfalls nicht beantwortet. Ist auch hierfür ein "Identitätsnachweis" erforderlich? Oder ist das nur Arbeitsverweigerung? PPS: Warum werden Ihre Schreiben erst nach einer Woche versendet?

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Die kleine Kneipe, Berlin“ vom 02.05.2022 (#…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Die kleine Kneipe, Berlin [#248099]
Datum
2. September 2022 10:31
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Die kleine Kneipe, Berlin“ vom 02.05.2022 (#248099) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 91 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>