Kontrollbericht zu Die Nudel, Coburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Die Nudel
Judengasse 12
96450 Coburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    28. November 2023
  • Frist
    30. Dezember 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Werner Suhr
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Stadt Coburg - Ordnungsamt Details
Von
Werner Suhr
Betreff
Kontrollbericht zu Die Nudel, Coburg [#293683]
Datum
28. November 2023 11:15
An
Stadt Coburg - Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Die Nudel Judengasse 12 96450 Coburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Werner Suhr Anfragenr: 293683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293683/ Postanschrift Werner Suhr << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Werner Suhr
Stadt Coburg - Ordnungsamt
Sehr geehrter Herr Suhr, wir bestätigen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage vom 28.11.2023, worin Sie um Preisgabe …
Von
Stadt Coburg - Ordnungsamt
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Die Nudel, Coburg [#293683]
Datum
28. November 2023 12:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Suhr, wir bestätigen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage vom 28.11.2023, worin Sie um Preisgabe von Informationen aus lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen im Gewerbebetrieb „Die Nudel“, Judengasse 12, in 96450 Coburg, ersuchen. Sollte es in dem angesprochenen Betrieb während der letzten beiden Betriebskontrollen zu protokollierten Beanstandungen gekommen sein, ist der Betrieb vor Auskunftserteilung an den Antragssteller zu beteiligen. Wir weisen darauf hin, dass sich in diesem Fall die Frist zur Auskunftserteilung gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate verlängert. Viele Grüße

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Werner Suhr
Guten Tag, Ich ziehe meine Anfrage zurück Mit freundlichen Grüßen Werner Suhr Anfragenr: 293683 Antwort an: …
An Stadt Coburg - Ordnungsamt Details
Von
Werner Suhr
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Die Nudel, Coburg [#293683]
Datum
28. November 2023 12:45
An
Stadt Coburg - Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich ziehe meine Anfrage zurück Mit freundlichen Grüßen Werner Suhr Anfragenr: 293683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293683/ Postanschrift Werner Suhr << Adresse entfernt >>