Kontrollbericht zu DinSnacks, Dinslaken
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb (Warenautomat) stattgefunden:
DinSnacks
Auf Dem Krähenbrink 18
<< Adresse entfernt >>
2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
3. Werden dort Produkte wie Joghurt in einem Warenautomaten verkauft
3. In diesem Geschäft können Schüler und Kinder problemlos Tabakwaren und Alkohol kaufen oder durch Verwendung einer Rohrverlängerung im Produktausgabefach an die Produkte gelangen.
4.Die Ruhezeiten werden nicht mehr eingehalten, da in der Nacht dort Autos mit laufendem Motor stehen oder sich Personen aufhalten.
5. Es werden alkoholhaltige Getränke verkauft, obwohl dies unzulässig ist. Der Verkauf von Alkohol darf nur in geschlossenen Räumen und unter Vorlage eines Altersnachweises erfolgen. Hier gibt es jedoch keinen geschlossenen Raum, sondern lediglich technische Geräte zur Altersüberprüfung.
6. Der Warenautomat, der dort betrieben wird, ist nur für den Innenbereich zugelassen und besitzt keine IP34-Zertifizierung. Dadurch besteht jederzeit die Gefahr eines Stromschlags durch Kondenswasser oder ähnliches, was eine ernsthafte Gefahr für das Leib & Leben darstellt.
7. Da der Warenautomat im Außenbereich betrieben wird und die IP34-Zertifizierung fehlt, besteht kein Versicherungsschutz für Schäden oder Unfälle, die mit dem Automaten in Verbindung stehen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum15. Juli 2023
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19. August 2023
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Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
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