Kontrollbericht zu DöneRia, Bayreuth

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
DöneRia
Kanalstraße 13
95444 Bayreuth

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Bei der Kontrolle am 06.06.2017 wurden keine Verstöße festgestellt.

Ergebnis der Kontrolle vom 02.02.2016:
Verstöße:
1. Es wurdenoffene Lebensmittel mit Zutaten in den Verkehr gebracht, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können. Die Kennzeichnung dieser Zutaten fehlte. Verstoß gegen LMIDV VO (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
2. Es fehlte eine hygienische Handwascheinrichtung bzw. die vorhandene ist mangelhaft. Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
3. Die Kantenumleimer der Einrichtung waren teilweise beschädigt. Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap.II Nr. 1f Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Maßnahmen:
mündliche Belehrung, Aushändigen von Informationsmaterial

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2019
  • Frist
    21. September 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu DöneRia, Bayreuth [#158606]
Datum
15. Juli 2019 21:01
An
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: DöneRia Kanalstraße 13 95444 Bayreuth 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Eingangsbestätigung, Fristverlängerung, Ankündigung der weiteren Schreiben auf dem Postweg "aus haftungsrecht…

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Eingangsbestätigung, Fristverlängerung, Ankündigung der weiteren Schreiben auf dem Postweg "aus haftungsrechtlichen Gründen"
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in in letzter Zeit wurden von Ihnen 12 Anträge nach dem VIG auf Auskunft zu Verstößen i…
geschwärzt
379,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in letzter Zeit wurden von Ihnen 12 Anträge nach dem VIG auf Auskunft zu Verstößen in Lebensmittelbetrieben gestellt. Die Bearbeitung dieser Anträge kostet Zeit und bindet Arbeitskräfte, welche in erster Linie für die Überwachung und Kontrolle von Lebensmittelbetrieben vorgesehen sind. Bedenken Sie daher bitte bei künftigen Anfragen, ob die geforderten Auskünfte für Sie wirklich notwendig sind. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Wir haben uns für die Übermittlung der angeforderten Informationen entschieden. Diese Entscheidung wird auch dem b…
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Wir haben uns für die Übermittlung der angeforderten Informationen entschieden. Diese Entscheidung wird auch dem betroffenen Lebensmittelunternehmen bekanntgegeben. Die Informationseröffnung erfolgt nach Ablauf von 10 Tagen - wenn bis dahin keine gerichtliche Untersagung erfolgt ist - durch schriftliche Auskunftserteilung per Post.

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Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Auskunft Bei der Kontrolle am 06.06.2017 wurden keine Verstöße festgestellt. Ergebnis der Kontrolle vom 02.02.201…
Von
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
20. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
20190920-doneria_geschwaerzt.pdf
1010,4 KB
Bei der Kontrolle am 06.06.2017 wurden keine Verstöße festgestellt. Ergebnis der Kontrolle vom 02.02.2016: Verstöße: 1. Es wurdenoffene Lebensmittel mit Zutaten in den Verkehr gebracht, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können. Die Kennzeichnung dieser Zutaten fehlte. Verstoß gegen LMIDV VO (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel 2. Es fehlte eine hygienische Handwascheinrichtung bzw. die vorhandene ist mangelhaft. Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 3. Die Kantenumleimer der Einrichtung waren teilweise beschädigt. Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap.II Nr. 1f Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Maßnahmen: mündliche Belehrung, Aushändigen von Informationsmaterial

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