Kontrollbericht zu Dorfschänke, Ismaning

Anfrage an: Landratsamt München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Dorfschänke
Dorfstraße 11
85737 Ismaning

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Uschi Schöffmann
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt München Details
Von
Uschi Schöffmann
Betreff
Kontrollbericht zu Dorfschänke, Ismaning [#44954]
Datum
17. Januar 2019 11:56
An
Landratsamt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Dorfschänke Dorfstraße 11 85737 Ismaning 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uschi Schöffmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Uschi Schöffmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uschi Schöffmann
Landratsamt München
Sehr geehrter Antragsteller/in, Entschuldigen sie bitte die verspätete Antwort. Ihr Antrag auf Auskunftserteilun…
Von
Landratsamt München
Betreff
Kontrollbericht zu Dorfschänke, Ismaning [#44954]
Datum
5. Februar 2019 07:44
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter Antragsteller/in, Entschuldigen sie bitte die verspätete Antwort. Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG ist bei uns eingegangen. Gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten ist zeitlich nicht begrenzt. So kann der Antrag des Unternehmers etwa auch zu einem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem Sie die Informationen bereits erhalten haben. Eine Mitteilung an Sie liefe ins Leere, da eine Antragsrücknahme dann nicht mehr möglich ist. Sollten Sie folglich Ihren Antrag über den 11.02.2019 hinaus aufrechterhalten, werden wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Falls sie Ihren Antrag zurückziehen möchten, teilen sie uns dies bitte schriftlichen (per E-Mail oder Brief) an die unten genannte Adresse mit. Mit freundlichen Grüßen
Uschi Schöffmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Dorfschänke, Ismaning“ vom …
An Landratsamt München Details
Von
Uschi Schöffmann
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Dorfschänke, Ismaning [#44954]
Datum
20. März 2019 10:49
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Dorfschänke, Ismaning“ vom 17.01.2019 (#44954) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Uschi Schöffmann Anfragenr: 44954 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Uschi Schöffmann << Adresse entfernt >>
Uschi Schöffmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Dorfschänke, Ismaning“ vom …
An Landratsamt München Details
Von
Uschi Schöffmann
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Dorfschänke, Ismaning [#44954]
Datum
20. März 2019 10:49
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Dorfschänke, Ismaning“ vom 17.01.2019 (#44954) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Uschi Schöffmann Anfragenr: 44954 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Uschi Schöffmann << Adresse entfernt >>
Landratsamt München
Sehr geehrte Antragstellerin, mit Mail vom 05.02.2019 wurden Sie angeschrieben und darüber informiert, das das L…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Dorfschänke, Ismaning [#44954]
Datum
21. März 2019 14:18
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrte Antragstellerin, mit Mail vom 05.02.2019 wurden Sie angeschrieben und darüber informiert, das das Landratsamt München gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG verpflichtet ist Ihren Namen und Adresse an den Lebensmittelunternehmer offenzulegen, wenn dieser danach fragt. In Ihrem Antrag haben Sie jedoch einen solchen Widerspruch erklärt: „Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO.“ Hiergegen steht Ihnen kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO zu. Diesen Widerspruch haben Sie bis heute nicht zurückgenommen. Falls Sie den Widerspruch nicht zurücknehmen, können wir Ihren Antrag leider nicht weiter bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt München
Sehr geehrte Frau Schöffmann, da sie Ihren Widerspruch zur Datenweitergabe nicht zurückgenommen haben, wird Ihr…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Dorfschänke, Ismaning [#44954]
Datum
25. Juni 2019 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Schöffmann, da sie Ihren Widerspruch zur Datenweitergabe nicht zurückgenommen haben, wird Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz eingestellt. Mit freundlichen Grüßen