Kontrollbericht zu Dorint Hotel München/Garching, Garching bei München

Anfrage an: Landratsamt München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Dorint Hotel München/Garching
Parkring 51-53
85748 Garching bei München

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Warte auf Antwort

  • Datum
    24. März 2024
  • Frist
    1. Juni 2024
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Dorint Hotel München/Garching, Garching bei München [#304025]
Datum
24. März 2024 16:49
An
Landratsamt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Dorint Hotel München/Garching Parkring 51-53 85748 Garching bei München 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304025/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt München
Sehr geehrte(r) Antragsteller*In, wir haben Ihren Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG erhalten und werde…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: [EXT] Kontrollbericht zu Dorint Hotel München/Garching, Garching bei München [#304025]
Datum
25. März 2024 07:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Antragsteller*In, wir haben Ihren Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG erhalten und werden Ihn so schnell wir möglich bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt München
Bescheid nach Prüfung Ihres Antrags vom 24.03.2024 auf Informationserteilung nach VIG haben wir uns für die Übermi…
Von
Landratsamt München
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
8. April 2024
Status
Warte auf Antwort
nach Prüfung Ihres Antrags vom 24.03.2024 auf Informationserteilung nach VIG haben wir uns für die Übermittlung der angeforderten Informationen entschieden. Diese Entscheidung wurde dem betroffenen Lebensmittelunternehmer bekanntgegeben. Wir werden Ihnen die Informationen nach Ablauf von 10 Werktagen in Form von Kopien der Kontrollberichte postalisch übersenden, wenn der Dritte nicht innerhalb von 10 Werktagen gerichtlich gegen diese Entscheidung vorgeht.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Bescheid 4.3.2-514 VIG/2024/370 [#304025] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihren positiven Be…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Bescheid 4.3.2-514 VIG/2024/370 [#304025]
Datum
13. April 2024 18:25
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihren positiven Bescheid vom 08.04.2024. Leider konnte ich Ihr Schreiben mangels bisheriger Mitteilung Ihres Aktenzeichens nicht einem meiner laufenden Anträge zuordnen. Im gesamten Bescheid taucht nicht einmal das meinem Antrag nach VIG zugrundeliegende Unternehmen auf. Ich bezweifle, dass ein solcher Bescheid überhaupt rechtskräftig ist und würde Ihnen für die Zukunft empfehlen, den Betrieb zumindest im Bescheid aufzuführen. In meiner Sache bitte ich daher um einen kleinen Hinweis per E-Mail, auf welchen der Betriebe sich der Bescheid bezieht. Mit bestem Dank und den besten Grüßen nach Bayern << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304025/

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Landratsamt München
AW: [EXT] AW: Ihr Bescheid 4.3.2-514 VIG/2024/370 [#304025] Sehr << Antragsteller:in >> es handelt si…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: [EXT] AW: Ihr Bescheid 4.3.2-514 VIG/2024/370 [#304025]
Datum
15. April 2024 07:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> es handelt sich um das Dorint Hotel, natürlich wird der Name des Betriebs aus der Informationserteilung nach Rechtskraft ersichtlich sein. Mit freundlichen Grüßen