Kontrollbericht zu DuDu, München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
DuDu
Augsburgerstraße 1
80337 München

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    21. Februar 2023
  • Frist
    23. März 2023
  • Kosten dieser Information:
    0,01 Euro
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, << Antragsteller:in >> 1. Wann haben die b…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu DuDu, München [#271018]
Datum
21. Februar 2023 13:22
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, << Antragsteller:in >>
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: DuDu Augsburgerstraße 1 80337 München 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271018/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Guten Tag, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Für die weitere…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
AW: Kontrollbericht zu DuDu, München [#271018]
Datum
23. Februar 2023 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Für die weitere Bearbeitung benötigen wir Ihre zustellfähige Adresse. Unter der uns übermittelten Adresse (Geyerstr. 19, 85049 München) sind Sie einwohnerrechtlich nicht gemeldet. Bitte teilen Sie uns bis spätestens zum 02.03.2023 Ihre zustellfähige Adresse mit. Sollten wir bis dahin keine Rückmeldung von Ihnen erhalten gehen wir davon aus, dass Sie den Antrag zurückziehen möchten und stellen die weitere Bearbeitung ein. Im Übrigen möchten wir noch über Folgendes informieren: Da der Betrieb über Ihren VIG-Antrag informiert werden muss und Gelegenheit hat, hierzu Stellung zu nehmen, wird die Bearbeitung Ihres Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen und die gesetzlich festgelegte Frist für die Informationserteilung verlängert sich (§ 5 Verbraucherinformationsgesetz). Aufgrund der Vielzahl an Anträgen verzögert sich die Sachbearbeitung zusätzlich. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen. Da im Rahmen der Bescheiderstellung unter Umständen eine Interessenabwägung erforderlich ist, wird angeraten, uns die Gründe für Ihre Anfrage mitzuteilen. Es besteht keine Pflicht zur Abgabe der Erklärung. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information würden Sie auf dem Postweg erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Rückantwort. Meine richtige Adresse lautet: Sh unten.…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu DuDu, München [#271018]
Datum
23. Februar 2023 14:58
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Rückantwort. Meine richtige Adresse lautet: Sh unten. Muss der Betrieb informiert werden? Oder kann er informiert werden? Das dudu ist ein sehr kleines Restaurant. Man kennt sich. Wir haben früher in der Geyerstraße gewohnt und wir gehen dort immer noch regelmäßig zum Essen. Als ich das letzte Mal da war, habe ich mitbekommen, dass eine Prüfung stattfindet. Und ganz ehrlich, ich möchte sehr gerne wissen, ob auch die Küche sauber arbeitet. Der Chef und sein Service sind ausgesprochen freundlich. Ich möchte aber nicht, dass meine Daten weitergegeben werden. Ich hoffe wirklich, dass das eine Kann-Vorschrift ist und Sie darauf verzichten können. Ich finde es ist ein Unterschied, wenn ich von einem Restaurant die Sauberkeit erfrage. Damit berührt er ja auch meine Interessen (zB Müller Brot). Ich möchte ja nicht wissen wie der Chef zu Hause seine Küche sauber hält. Das geht mich wirklich nichts an. Vielen Dank << Adresse entfernt >> Anfragenr: 271018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271018/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Der Betreiber wird gemäß § 5 Verbrauc…
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Der Betreiber wird gemäß § 5 Verbraucherinformationsgesetz angehört und kann gegen die Informationsgewährung Klage einreichen. In Ihrem Antrag vom 21.02.2023 schreiben Sie "(...), wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden". In der unten stehenden E-Mail schreiben Sie jedoch, dass Sie nicht möchten, dass Ihre Daten weitergegeben werden. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass wir auf Anfrage des Betreibers Namen und Anschrift des Antragstellers offen zu legen haben (§ 5 Absatz 2 Satz 4 Verbraucherinformationsgesetz). Ein Widerspruchsrecht (zum Beispiel nach Artikel 21 DSGVO) besteht insoweit nicht, da die Verarbeitung dieser Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c DSGVO). Wir bitten daher um Rückmeldung bis spätestens zum 03.03.2023, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten möchten. Sollten wir bis dahin keine Rückmeldung von Ihnen erhalten gehen wir davon aus, dass Sie den Antrag zurückziehen möchten und stellen die weitere Bearbeitung ein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> da ich keine Weitergabe meiner Daten möchte, ziehe ich den Antrag zurück. Mit freu…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu DuDu, München [#271018]
Datum
25. Februar 2023 09:00
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> da ich keine Weitergabe meiner Daten möchte, ziehe ich den Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 271018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271018/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir stellen die weitere Bearbeitung des …
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir stellen die weitere Bearbeitung des Antrags nun ein. Mit freundlichen Grüßen