Kontrollbericht zu Dynastie Tang, Mönchengladbach

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Dynastie Tang
Hindenburgstraße 170
41061 Mönchengladbach

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Dynastie Tang, Mönchengladbach [#156204]
Datum
10. Juli 2019 14:31
An
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Dynastie Tang Hindenburgstraße 170 41061 Mönchengladbach 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 10.07.2019 ist bei mir eingegangen. Der Betrieb, zu dem Sie die He…
Von
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Dynastie Tang, Mönchengladbach [#156204]
Datum
11. Juli 2019 13:24
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 10.07.2019 ist bei mir eingegangen. Der Betrieb, zu dem Sie die Herausgabe von Informationen beantragen, wurde bereits zum 31.12.2017 abgemeldet. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie Ihr Informationsbegehren trotzdem aufrecht erhalten möchten. Sollte dies der Fall sein, weise ich Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter , d.h. der dann erforderlichen Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf zwei Monate verlängert ( § 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Der Lebensmittelunternehmer hat gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG einen Anspruch darauf, Ihre persönlichen Daten zu erfahren. Sollte er im Rahmen des eventuell durchzuführenden Verfahrens um Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift fragen, werde ich diese aufgrund Ihrer Einverständniserklärung ohne weitere Mitteilung an Sie weitergeben. Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen, sofern Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten, die entsprechende Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Sehr geehrteAntragsteller/in auf meine Anfrage vom 11.07.2019 habe ich keine Antwort erhalten. Ich betrachte die …
Von
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Dynastie Tang, Mönchengladbach [#156204]
Datum
15. August 2019 11:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf meine Anfrage vom 11.07.2019 habe ich keine Antwort erhalten. Ich betrachte die Angelegenheit damit als erledigt. Sollten Sie die erbetenen Auskünfte zu dem abgemeldeten Betrieb dennoch erhalten wollen, können Sie mir dies gerne unter der u.g. Telefonnummer mitteilen oder einen entsprechenden neuen Antrag stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in da wie Sie mir antworteten der Betrieb "abgemeldet" ist bitte ich dementsp…
An Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Dynastie Tang, Mönchengladbach [#156204]
Datum
16. August 2019 08:13
An
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da wie Sie mir antworteten der Betrieb "abgemeldet" ist bitte ich dementsprechend um Zusendung des Kontrollberichtes über das an der Hindenburgstraße 170, 41061 Mönchengladbach gemeldetet China Restaurant. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 156204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 16.08.2019, mit der Sie sich auf Ihren Antrag vom 10.07.2019 bezieh…
Von
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Dynastie Tang, Mönchengladbach [#156204]
Datum
20. August 2019 07:43
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 16.08.2019, mit der Sie sich auf Ihren Antrag vom 10.07.2019 beziehen, ist bei mir eingegangen. Bitte beachten Sie, dass der betroffene Lebensmittelunternehmer zunächst angehört werden muss , die Bearbeitungsfrist verlängert sich daher auf 2 Monate (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Der Lebensmittelunternehmer hat gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG einen Anspruch darauf, Ihre persönlichen Daten zu erfahren. Sollte er im Rahmen des Verfahrens um Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift fragen, werde ich diese ohne weitere Mitteilung an Sie weitergeben. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen