Kontrollbericht zu Ebbelwoi Unser Apfelweinwirtschaft, Frankfurt am Main

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ebbelwoi Unser Apfelweinwirtschaft
Abtsgäßchen 8
60594 Frankfurt am Main

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. März 2024
  • Frist
    6. April 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Ebbelwoi Unser Apfelweinwirtschaft, Frankfurt am Main [#301843]
Datum
3. März 2024 21:32
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ebbelwoi Unser Apfelweinwirtschaft Abtsgäßchen 8 60594 Frankfurt am Main 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301843/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Anfrage vom 03.03.2024 ist bei uns eingegangen. Beim Verbraucherinfo…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
Kontrollbericht zu Ebbelwoi Unser Apfelweinwirtschaft, Frankfurt am Main [#301843]
Datum
4. März 2024 12:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Anfrage vom 03.03.2024 ist bei uns eingegangen. Beim Verbraucherinformationsgesetz handelt es sich um ein Bundesgesetz, d. h. der Geltungsbereich beschränkt sich auf die Bundesrepublik Deutschland. Da Sie nicht in Deutschland ansässig sind, können Sie keinen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz stellen. Dies gilt für Verbraucher die in Deutschland wohnhaft oder einen Wohnsitz in Deutschland haben. Sollten Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben, teilen Sie uns bis Freitag, 08.03.2024 die vollständige Postanschrift mit, andernfalls kann Ihr Antrag wie oben beschrieben bzw. erläutert nicht weitergeführt werden und wird somit eingestellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> das VIG stellt gerade nicht auf einen innländischen Wohnsitz oder eine zustellfähig…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ebbelwoi Unser Apfelweinwirtschaft, Frankfurt am Main [#301843]
Datum
4. März 2024 12:49
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das VIG stellt gerade nicht auf einen innländischen Wohnsitz oder eine zustellfähige Anschrift in Deutschland ab, sondern formuliert ein Jedermannsrecht, das auch nicht auf Verbraucher:innen oder natürliche Personen beschränkt ist (vgl. Sosnitza/Meisterernst LebensmittelR/Heinicke, 187. EL August 2023, VIG § 2 Rn. 9). Als natürliche Person mit Schweizer Wohnsitz bin ich somit sehr wohl von § 2 Abs. 1 umfasst und möchte Sie zur Bearbeitung meines Antrages auffordern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301843/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 03.03.2024 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ebbelwoi Unser Apfelweinwirtschaft, Frankfurt am Main [#301843]
Datum
7. März 2024 15:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 03.03.2024 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass das Verfahren äußerst umfangreich ist. So wird zunächst der angefragte Betrieb gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 VIG i. V. m. Art. 28 Abs. 1 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) angehört und eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt. Anschließend ergeht der Mitteilungsbescheid über die Bekanntgabe der Entscheidung an den Dritten sowie der Grundbescheid an Sie als Antragsteller/in. Gegen das Vorhaben der Weitergabe der Kontrollberichte kann der Dritte gerichtlich vorgehen. In diesem Fall werden Sie als Beteiligte/r seitens des Gerichtes beigeladen, wodurch ggf. Kosten entstehen können. Aufgrund der Vielzahl an Anfragen sowie des oben beschriebenen Verfahrens ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, dass die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage nicht eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft. Mit freundlichen Grüßen