Kontrollbericht zu Eddy in der Uni, Bielefeld

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Eddy in der Uni
Universitätsstraße 25
33615 Bielefeld

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. September 2019
  • Frist
    22. Oktober 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Eddy in der Uni, Bielefeld [#166923]
Datum
19. September 2019 16:11
An
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Eddy in der Uni Universitätsstraße 25 33615 Bielefeld 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Eddy in der Uni, Bielefeld“ v…
An Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Eddy in der Uni, Bielefeld [#166923]
Datum
22. Oktober 2019 09:36
An
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Eddy in der Uni, Bielefeld“ vom 19.09.2019 (#166923) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in bzgl. Ihres Antrags vom 19.09.2019 teile ich Ihnen folgendes mit: zu 1: Die letzten…
Von
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Eddy in der Uni, Bielefeld [#166923]
Datum
9. September 2020 14:15
Status
Warte auf Antwort
image001.png
22,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in bzgl. Ihres Antrags vom 19.09.2019 teile ich Ihnen folgendes mit: zu 1: Die letzten beiden Betriebskontrollen vor Ihrer Anfrage fanden am 01.03.2017 und 03.04.2019 statt. zu 2: Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zugang zu Informationen gemäß Ihres Antrags liegen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG nicht vor. Es gab in dem betreffenden Zeitraum für die angefragte Betriebsstätte keine Beanstandungen im Rahmen der lebensmittelrechtlichen Betriebskontrollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bitte Sie ihre folgende Begründung "Die Voraussetzungen für einen Anspruch …
An Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Eddy in der Uni, Bielefeld [#166923]
Datum
9. September 2020 15:36
An
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bitte Sie ihre folgende Begründung "Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zugang zu Informationen gemäß Ihres Antrags liegen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG nicht vor." näher ausführen. Dabei bitte Ich Sie auf folgende gerichtliche Beschlüsse bzw. Urteile Rücksicht zu nehmen, die die Ansprüche von Anfragen, ähnlich der von mir gestellten, unterstützen: https://www.foodwatch.org/fileadmin/-DE/Themen/Topf_Secret/VGHBeschluss13.12.2019_Begruendung_geschwaerzt_small.pdf https://www.bverwg.de/de/290819U7C29.17.0 ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166923/

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Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG hat jeder Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über …
Von
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Eddy in der Uni, Bielefeld [#166923]
Datum
10. September 2020 07:08
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
22,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG hat jeder Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über von den nach Bundes- und Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von den Anforderungen u. a. des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Da bei dem von Ihnen angefragten Betrieb keine Beanstandungen (und damit Abweichungen von den Anforderungen) bei den angefragten Betriebskontrollen vorhanden waren, ist der Paragraf in Ihrem Fall nicht anwendbar. Wenn Mängel vorhanden gewesen wären, hätten Sie selbstverständlich einen Auskunftsanspruch gehabt. Da hier keine Beanstandungen festgestellt wurden, wäre ein ausgedruckter Kontrollbericht ohnehin leer. Mit freundlichen Grüßen