Kontrollbericht zu Edeka, Bonn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Edeka
Karl-Barth-Straße 92
53129 Bonn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Februar 2021
  • Frist
    9. März 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Edeka, Bonn [#210654]
Datum
5. Februar 2021 19:49
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Edeka Karl-Barth-Straße 92 53129 Bonn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210654/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 5.2.2021, deren Eingang ich hiermit bestätige. Ich weise…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Edeka, Bonn [#210654]
Datum
12. Februar 2021 10:58
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 5.2.2021, deren Eingang ich hiermit bestätige. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass die Erhebung von kostendeckenden Gebühren und Auslagen gem. § 7 VIG grundsätzlich vorgesehen ist. Sollte der Antrag nicht gebühren- oder auslagefrei bearbeitet werden können, werde ich Sie jedoch gem. Absatz 1 Satz 2 der Vorschrift vorab hierüber informieren. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die ich alle prüfen und bescheiden werde. Vor diesem Hintergrund sind die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage teilweise nicht einhaltbar. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. In der Sache ist die Beteiligung Dritter erfolgt, insofern verzögert sich die Bearbeitung noch etwas. Ich bitte um Ihr Verständnis. Für sonstige Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Kontrollbericht Edeka Bonn 210654 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre oben stehende Anfrage vom 05.02.…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht Edeka Bonn 210654
Datum
23. Juli 2021 13:47
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre oben stehende Anfrage vom 05.02.2021. Nach im Rahmen des Anhörungsverfahrens erfolgter Rückmeldung des betroffenen Betriebes schlägt dieser vor, dass Sie die Kontrollberichte vor Ort in den Räumlichkeiten des Betriebs einsehen können, ohne dass ein stattgebender Bescheid durch die Stadt Bonn ergeht, der auf die Übersendung der erfragten Daten gerichtet ist und gegen den der Betrieb voraussichtlich gerichtlich vorgehen würde. Ich bitte Sie, mir bis zum 06.08.2021 mitzuteilen, ob Sie mit einer Erledigung des Verfahrens auf diesem Wege einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf den auf Ihren Antrag hin in o.g. Sache erlassenen Bescheid teile ich m…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Edeka, Bonn [#210654]
Datum
20. Oktober 2021 16:56
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf den auf Ihren Antrag hin in o.g. Sache erlassenen Bescheid teile ich mit, dass die beiden letzten Kontrollen im Betrieb am 2.11.2020 und 20.11.2020 stattgefunden haben. Da es bei der Kontrolle am 2.11.2020 zu Beanstandungen kam, übersende ich in der Anlage den entsprechenden Kontrollbericht. Die Kontrolle am 20.11.2020 verlief ohne Beanstandungen. Mit freundlichen Grüßen