Kontrollbericht zu EDEKA Duisburg-Buchholz, Duisburg

das Ergebnis der letzten (lebensmittelrechtlichen) Betriebsüberprüfungen (Kontrollbericht, etc) und die Verbotsverfügung für die weitere Nutzung der Tiefkühlanlagen des folgenden Geschäftes.

EDEKA Duisburg-Buchholz
Düsseldorfer Landstraße 107
<< Adresse entfernt >>

Sollten sie weiterhin bei ihrer, meiner Meinung nach rechtswidrigen, Rechtsauffassung bleiben, dass sie nur Akteneinsicht in ihrem Büro erlauben, bitte ich um Berücksichtigung und Würdigung der folgenden Punkte in ihrem Bescheid:
- Über das Verbot wurde bereits in Zeitungen und auch online [1] [2] berichtet.
- Das beigefügte Rechtsgutachten [3]
- Diverse Urteile [4] [5]

Des weiteren bitte ich weiterhin um Zustellung des Bescheides per E-Mail. Sollten sie weiterhin davon abweichen, bitte ich um eine Begründung für ihre Abweichung.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich ihren Bescheid diesmal fristgerecht erhalte.

[1] https://www.waz.de/staedte/duisburg/sued/supermarkt-haelt-seine-kuehlung-per-rasensprenger-in-betrieb-id226298399.html

[2] https://www.derwesten.de/staedte/duisburg/duisburg-edeka-darf-hier-keine-tiefkuehl-produkte-mehr-verkaufen-wegen-eines-rasensprengers-id226304799.html

[3] https://fragdenstaat.de/dokumente/93-rechtsgutachten-zu-topf-secret-von-geulen-klinger/

[4] https://media.frag-den-staat.de/files/media/main/26/cd/26cdff01-5815-413f-bced-75c12207137c/vg_mainz_eilantrag_abgelehnt_geschwaerzt.pdf

[5] https://media.frag-den-staat.de/files/media/main/c0/23/c0239ec8-e857-40a1-8b1f-cf35ae0563f9/cottbus_beschluss_gaststaette_zum_unterspreewald_geschwaerzt_dok.pdf

Bezüglich Weitergabe meiner Daten:
Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juni 2019
  • Frist
    3. August 2019
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu EDEKA Duisburg-Buchholz, Duisburg [#152947]
Datum
29. Juni 2019 10:38
An
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
das Ergebnis der letzten (lebensmittelrechtlichen) Betriebsüberprüfungen (Kontrollbericht, etc) und die Verbotsverfügung für die weitere Nutzung der Tiefkühlanlagen des folgenden Geschäftes. EDEKA Duisburg-Buchholz Düsseldorfer Landstraße 107 << Adresse entfernt >> Sollten sie weiterhin bei ihrer, meiner Meinung nach rechtswidrigen, Rechtsauffassung bleiben, dass sie nur Akteneinsicht in ihrem Büro erlauben, bitte ich um Berücksichtigung und Würdigung der folgenden Punkte in ihrem Bescheid: - Über das Verbot wurde bereits in Zeitungen und auch online [1] [2] berichtet. - Das beigefügte Rechtsgutachten [3] - Diverse Urteile [4] [5] Des weiteren bitte ich weiterhin um Zustellung des Bescheides per E-Mail. Sollten sie weiterhin davon abweichen, bitte ich um eine Begründung für ihre Abweichung. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich ihren Bescheid diesmal fristgerecht erhalte. [1] https://www.waz.de/staedte/duisburg/sued/supermarkt-haelt-seine-kuehlung-per-rasensprenger-in-betrieb-id226298399.html [2] https://www.derwesten.de/staedte/duisburg/duisburg-edeka-darf-hier-keine-tiefkuehl-produkte-mehr-verkaufen-wegen-eines-rasensprengers-id226304799.html [3] https://fragdenstaat.de/dokumente/93-rechtsgutachten-zu-topf-secret-von-geulen-klinger/ [4] https://media.frag-den-staat.de/files/media/main/26/cd/26cdff01-5815-413f-bced-75c12207137c/vg_mainz_eilantrag_abgelehnt_geschwaerzt.pdf [5] https://media.frag-den-staat.de/files/media/main/c0/23/c0239ec8-e857-40a1-8b1f-cf35ae0563f9/cottbus_beschluss_gaststaette_zum_unterspreewald_geschwaerzt_dok.pdf Bezüglich Weitergabe meiner Daten: Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom29.06.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass …
Von
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu EDEKA Duisburg-Buchholz, Duisburg [#152947]
Datum
3. Juli 2019 08:54
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom29.06.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungs- frist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Sie haben der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG zugestimmt, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen