Kontrollbericht zu Edeka, Korschenbroich

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Edeka
Matthias-Hoeren-Platz 1-7
41352 Korschenbroich

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Juli 2022
  • Frist
    27. August 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Eva Hubrach
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Eva Hubrach
Betreff
Kontrollbericht zu Edeka, Korschenbroich [#254992]
Datum
23. Juli 2022 13:16
An
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Edeka Matthias-Hoeren-Platz 1-7 41352 Korschenbroich 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Eva Hubrach Anfragenr: 254992 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254992/ Postanschrift Eva Hubrach << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Eva Hubrach
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrte Frau Hubrach, hiermit bestätige ich den Eingang unten stehender Mail. Ich weise darauf hin, dass weg…
Von
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Edeka, Korschenbroich [#254992] [Externe Links vorhanden]
Datum
28. Juli 2022 15:13
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Hubrach, hiermit bestätige ich den Eingang unten stehender Mail. Ich weise darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf zwei Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Ich mache darauf aufmerksam, dass ich mir vorbehalte, Ihnen weitere Auskünfte auf dem Postwege zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen

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Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrte Frau Hubrach, Ihrem Antrag kann ich vorerst nicht entsprechen, da der von Ihnen angefragte Betrieb -…
Von
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Edeka, Korschenbroich [#254992] [Externe Links vorhanden]
Datum
11. August 2022 10:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Hubrach, Ihrem Antrag kann ich vorerst nicht entsprechen, da der von Ihnen angefragte Betrieb - EDEKA, Matthias-Hoeren-Platz 1-7 in 41352 Korschenbroich -seit Juni 2022 in neuer Rechtsform geführt wird (Eigentümerwechsel). Für diesen rechtlich gesehen neuen Betrieb liegen mir noch keine Kontrollergebnisse vor. Gerne bin ich bereit Ihnen die beantragten Informationen für den neuen Betrieb zur Verfügung zu stellen, sobald mir erste Ergebnisse hierzu vorliegen. Ich stelle daher die weitere Bearbeitung Ihres Antrages v. 23.07.2022 zurück. Ich werde bei Vorliegen der ersten Kontrollergebnisse Ihren Antrag wieder aufgreifen. Mit freundlichen Grüßen