Kontrollbericht zu Edessa, Friedrichsthal

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Edessa
Saarbrücker Straße 56
66299 Friedrichsthal

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. November 2022
  • Frist
    16. Dezember 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Edessa, Friedrichsthal [#263122]
Datum
12. November 2022 09:47
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Edessa Saarbrücker Straße 56 66299 Friedrichsthal 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263122/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret Sehr << Antragsteller:in >&…
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret
Datum
12. November 2022 09:47
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Auskunftsantrags. Zum Schutz der Daten der abgefragten Lebensmittelunternehmer wird der Antrag postalisch beschieden und an die von Ihnen genannte Postadresse gesandt. Da einige Anfragen der „Topf -Secret“- Aktion unvollständige Postadressen enthielten, bitten wir Sie sicherheitshalber um entsprechende Adressüberprüfung und im Bedarfsfall um Mitteilung der vollständigen Postadresse an unsere E-Mail-Adresse, damit die Weiterbearbeitung erfolgen kann. Die materielle Prüfung Ihrer Anfrage erfordert, dass den Vorgaben des VIG Rechnung zu tragen ist: Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer vorgesehenen Beantwortung Ihres Antrags anhören, wodurch sich die gesetzliche Entscheidungsfrist gemäß § 5 VIG Absatz 2 um einen weiteren Monat verlängert. Auf Nachfrage des Betriebsinhabers müssen wir Ihren Namen und Anschrift gem. § 5 Absatz 2 S. 4 VIG offenlegen. Die Auskunftserteilung bzgl. Abweichungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei, was auf Ihren Antrag aller Voraussicht nach zutrifft, andernfalls würden Sie vor Weiterverarbeitung informiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret [#263122]
Guten Tag, meine Info…
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret [#263122]
Datum
16. Dezember 2022 09:23
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Edessa, Friedrichsthal“ vom 12.11.2022 (#263122) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret [#263122]
Guten Tag, meine Info…
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret [#263122]
Datum
16. Dezember 2022 09:24
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Edessa, Friedrichsthal“ vom 12.11.2022 (#263122) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret [#263122] Sehr << Antragst…
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret [#263122]
Datum
16. Dezember 2022 11:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag datiert vom 12.11.2022. § 5 Abs. 2 S. 1 VIG sagt, dass dieser in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Darüber hinaus liegt eine Drittbetroffenheit vor (der Unternehmer ist anzuhören!), weshalb eigentlich eine zweimonatige Frist gem. § 5 Abs. 2 S. 2 VIG zur Bescheidung zur Verfügung steht! Unabhängig von diesem Gesichtspunkt wurde innerhalb der einmonatigen Frist über Ihren Antrag entschieden. Sie haben mit Datum vom 02.12.2022 (und damit innerhalb der 1-Monats-Frist) einen Positivbescheid erhalten. Aus diesem geht bei genauer Durchsicht hervor, dass vor Übermittlung der Kontrollberichte, der Unternehmer 14 Tage Zeit hat, um vor dem Verwaltungsgericht Rechtsschutz gegen die Weitergabe in Anspruch zu nehmen. Der Unternehmer hat am 02.12.2022, zugestellt am 08.12.2022, die Entscheidung erhalten, dass Sie die Kontrollberichte erhalten sollen. Dies bedeutet, dass der Unternehmer bis zum 22.12.2022 Zeit hat, gerichtlichen Rechtsschutz einzulegen. Am 23.12.2022 wird sich unsererseits beim Verwaltungsgericht erkundigt, ob der Unternehmer Rechtsschutz gesucht hat. Im Falle, dass dies nicht erfolgt ist, werden Sie umgehend die Kontrollberichte erhalten. In der Hoffnung, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben, verbleibe ich Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret [#263122]
Guten Tag, meine Info…
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret [#263122]
Datum
24. Dezember 2022 09:52
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Edessa, Friedrichsthal“ vom 12.11.2022 (#263122) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret [#263122] Sehr << Antragst…
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret [#263122]
Datum
27. Dezember 2022 11:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihrer am 24.12.2022 übermittelten abermaligen Monierung der Bearbeitungszeit darf ich Sie auf meine an Sie verschickte Email vom 16.12.2022 verweisen, die nochmals beigefügt ist. Sehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, Ihr Antrag datiert vom 12.11.2022. § 5 Abs. 2 S. 1 VIG sagt, dass dieser in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Darüber hinaus liegt eine Drittbetroffenheit vor (der Unternehmer ist anzuhören!), weshalb eigentlich eine zweimonatige Frist gem. § 5 Abs. 2 S. 2 VIG zur Bescheidung zur Verfügung steht! Unabhängig von diesem Gesichtspunkt wurde innerhalb der einmonatigen Frist über Ihren Antrag entschieden. Sie haben mit Datum vom 02.12.2022 (und damit innerhalb der 1-Monats-Frist) einen Positivbescheid erhalten. Aus diesem geht bei genauer Durchsicht hervor, dass vor Übermittlung der Kontrollberichte, der Unternehmer 14 Tage Zeit hat, um vor dem Verwaltungsgericht Rechtsschutz gegen die Weitergabe in Anspruch zu nehmen. Der Unternehmer hat am 02.12.2022, zugestellt am 08.12.2022, die Entscheidung erhalten, dass Sie die Kontrollberichte erhalten sollen. Dies bedeutet, dass der Unternehmer bis zum 22.12.2022 Zeit hat, gerichtlichen Rechtsschutz einzulegen. Am 23.12.2022 wird sich unsererseits beim Verwaltungsgericht erkundigt, ob der Unternehmer Rechtsschutz gesucht hat. Im Falle, dass dies nicht erfolgt ist, werden Sie umgehend die Kontrollberichte erhalten. In der Hoffnung, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben, verbleibe ich Mit freundlichen Grüßen