Kontrollbericht zu Eichsfelder dorfschänke, Dünwald

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Eichsfelder dorfschänke
Breite Straße
99976 Dünwald

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die beiden letzten Routinekontrollen in der Eichsfelder Dorfschänke, Breite Str. 15 in 99976 Dünwald /OT Hüpstedt am 08.05.2018 und 17.03.2022 statt. Im Zuge der Kontrolle am 08.05.2018 wurden keine Beanstandungen festgestellt, im Zuge der Kontrolle am 17.03.2022 wurden Beanstandungen festgestellt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juni 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Eichsfelder dorfschänke, Dünwald [#250356]
Datum
1. Juni 2022 08:24
An
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Eichsfelder dorfschänke Breite Straße 99976 Dünwald 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250356/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung VIG-Anfrage Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage erhalten Sie unsere Eingangsbestätig…
Von
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Eingangsbestätigung VIG-Anfrage
Datum
15. Juni 2022 15:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage erhalten Sie unsere Eingangsbestätigung Ihrer VIG-Anfrage vom 01.06.22. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Bescheid Informationsbegehren 01.06.22 Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen den Besc…
Von
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Bescheid Informationsbegehren 01.06.22
Datum
17. Juni 2022 12:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen den Bescheid bezüglich Ihres Informationsbegehrens der beiden letzten Kontrollen der Eichsfelder Dorfschenke, Breite Straße, 99976 Dünwald. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid Informationsbegehren 01.06.22 [#250356] Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Nachricht…
An Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid Informationsbegehren 01.06.22 [#250356]
Datum
24. Juni 2022 09:00
An
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Nachricht. Aufgrund der aktuell steigenden Fallzahlen des Omikron-Subtyp BA.5 kann ich Ihr Angebot der Einsicht vor Ort nicht wahrnehmen. Dies geschieht zur Sicherheit von Ihnen persönlich, der Gesellschaft im Allgemeinen und meiner persönlichen Gesundheit. Ich bitte, wie im Antrag schon formuliert, um die Herausgabe der/des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichte/s. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250356/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Informationsbegehren 01.06.22 Sehr << Antragsteller:in >> derzeit gelten in unserem Landkreis keine …
Von
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Informationsbegehren 01.06.22
Datum
4. Juli 2022 14:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> derzeit gelten in unserem Landkreis keine Corona bedingten Einschränkungen, somit verweisen wir auf den § 6 Absatz (1) des Verbraucherinformationsgesetzes. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sieht die steigenden Fallzahlen des Omikron-Subtyp BA.5 nicht als einen derart wichtigen Grund an, um den Informationszugang auf eine andere Weise als der im Bescheid vom 17.06.2022 zu gewähren. Um diese Informationen Verbrauchern- /innen verständlich darstellen zu können, ist es sinnvoll den Informationszugang vor Ort und im Beisein des jeweiligen Lebensmittelkontrolleurs zu gewähren, da es sich bei den Angaben im Kontrollbericht um Momentaufnahmen handelt die häufig eine genauere Erklärung benötigen. Zu Ihrer persönlichen Sicherheit kann die Einsichtnahme unter der 3-G-Regelung erfolgen, zusätzlich können FFP-2 Masken getragen werden. Händedesinfektionsmittel steht in unserem Eingangsbereich bereit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsbegehren 01.06.22 [#250356] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 04. …
An Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsbegehren 01.06.22 [#250356]
Datum
14. Juli 2022 23:30
An
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 04. Juli 2022. Es wurde hinsichtlich des Antragserfordernisses die Zugangsschwelle zum Informationsangebot des VIG herabgesetzt. Dies soll der Konzeption des VIG als „echtes Bürgergesetz“ (BT-Drs. 17/7374, 17) entsprechen und stellt zudem eine Angleichung an die Anforderungen des § 7 Abs. 1 IFG dar, wodurch eine Harmonisierung des Rechts auf Informationszugang bei Beibehaltung eines hohen Verbraucherschutzniveaus bewirkt werden soll (BT-Drs. 17/7374, 2). Im IFG hat der Antragsteller sogar das Recht zu bestimmen auf welche Weise die Informationen ausgehändigt werden sollen. Um freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen zu erhalten, ist es aus meiner Sicht unzumutbar 250 km zurück zu legen oder die Anfrage so zu timen, damit diese mit meinem nächsten Urlaub zusammenfällt. Zudem befinde ich mich aktuell unter Quaratäne. Auch nach meiner Quarantäne möchte ich nicht dem erneuten Risiko ausgesetzt sein. Ich schätze Ihre Fürsorge um die richtige Präsentation der vorliegenden Fakten. Sie dürfen darauf vertrauen, dass ich diese richtig interpretieren kann. Deshalb bitte ich nochmal höflichst um Zusendung der Kontrollberichte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250356/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Niederschrift Routinekontrolle 17.03.22 Sehr << Antragsteller:in >> wie in meinem Schreiben vom 17.06…
Von
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Niederschrift Routinekontrolle 17.03.22
Datum
1. August 2022 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wie in meinem Schreiben vom 17.06.22 bereits erwähnt, fanden die beiden letzten Routinekontrollen in der Eichsfelder Dorfschänke, Breite Str. 15 in 99976 Dünwald /OT Hüpstedt am 08.05.2018 und 17.03.2022 statt. Im Zuge der Kontrolle am 08.05.2018 wurden keine Beanstandungen festgestellt, im Zuge der Kontrolle am 17.03.2022 wurden Beanstandungen festgestellt. im Anhang übersende ich Ihnen den Kontrollbericht (kommentierte Fassung) zur Routinekontrolle vom 17.03.2022 der Eichsfelder Dorfschenke. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Niederschrift Routinekontrolle 17.03.2022, Eichsfelder Dorfschänke Sehr << Antragsteller:in >> wie in…
Von
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Niederschrift Routinekontrolle 17.03.2022, Eichsfelder Dorfschänke
Datum
1. August 2022 14:09
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wie in meinem Schreiben vom 17.06.22 bereits erwähnt, fanden die beiden letzten Routinekontrollen in der Eichsfelder Dorfschänke, Breite Str. 15 in 99976 Dünwald /OT Hüpstedt am 08.05.2018 und 17.03.2022 statt. Im Zuge der Kontrolle am 08.05.2018 wurden keine Beanstandungen festgestellt, im Zuge der Kontrolle am 17.03.2022 wurden Beanstandungen festgestellt. im Anhang übersende ich Ihnen den Kontrollbericht (kommentierte Fassung) zur Routinekontrolle vom 17.03.2022 der Eichsfelder Dorfschenke. Mit freundlichen Grüßen