Kontrollbericht zu Eiscafé Eisvogel, Sendenhorst

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Eiscafé Eisvogel
Westtor 22
48324 Sendenhorst

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2020
  • Frist
    18. Juli 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Kreis Warendorf - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Eiscafé Eisvogel, Sendenhorst [#189048]
Datum
16. Juni 2020 13:59
An
Kreis Warendorf - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Eiscafé Eisvogel Westtor 22 48324 Sendenhorst 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189048/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Warendorf - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 16.06.2020 ist bei mir eingegangen. Sie hat das Aktenzeichen …
Von
Kreis Warendorf - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Eiscafé Eisvogel, Sendenhorst [#189048]
Datum
18. Juni 2020 11:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 16.06.2020 ist bei mir eingegangen. Sie hat das Aktenzeichen VIG 89 / 2020 Mei. Diese Anfrage wird aktuell allerdings N I C H T weiter bearbeitet, da Sie nach mir vorliegenden Informationen des Bürgerbüros Ratingen unter der von Ihnen angegebenen Adresse n i c h t gemeldet sind. Hochachtungsvoll Im Auftrag Ludger Meinersmann Kreis Warendorf Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf Tel.: 02581 / 53 - 3940 Fax: 02581 / 53 - 3999
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], ich bitte sie nochmals meine Adressdaten zu überprüfen. Ich bitte Sie zu beachten, dass mein N…
An Kreis Warendorf - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Eiscafé Eisvogel, Sendenhorst [#189048]
Datum
18. Juni 2020 13:02
An
Kreis Warendorf - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
ummeldebescheinigung.pdf
230,6 KB
Sehr [geschwärzt], ich bitte sie nochmals meine Adressdaten zu überprüfen. Ich bitte Sie zu beachten, dass mein Nachname in Doppelname ist. Ebenfalls Bitte ich Sie mich künftig mit meinem vollständigen Nachnamen anzuschreiben, Ihr handeln ist sehr unhöflich. Gemeldet bin ich unter meiner Anschrift seit dem [geschwärzt], anbei die Bescheinigung meiner Ummeldung, dies können Sie gerne nochmals mit dem Bürgerbüro der Stadt Ratingen abgleichen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - ummeldebescheinigung.pdf Anfragenr: 189048 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Kreis Warendorf - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 16.06.2020 ist bei mir eingegangen. Sie hat das Aktenzeichen …
Von
Kreis Warendorf - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Eiscafé Eisvogel, Sendenhorst [#189048]
Datum
19. Juni 2020 09:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 16.06.2020 ist bei mir eingegangen. Sie hat das Aktenzeichen VIG 89 / 2020 Mei. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist jedoch noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, die weitere Korrespondenz auf dem Postweg durchzuführen. Die Anrede in meiner E-Mail vom 18.06.2020 mit nur der Hälfte Ihres Familiennamens bitte ich zu entschuldigen; dieses war für mich bedauerlicherweise nicht so schnell erkennbar. Mit freundlichen Grüßen

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Kreis Warendorf - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kein Nachrichtentext
Von
Kreis Warendorf - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
397,2 KB

Dokumente