Kontrollbericht zu Eiscafe Venezia, Brandenburg an der Havel

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Eiscafe Venezia
Steinstraße 28
14776 Brandenburg an der Havel

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Kontrolle v. 14.06.2021 ohne Beanstandung

Kontrolle v. 01.02.2022 ohne Beanstandung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2022
  • Frist
    1. Juli 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Stefan Jonas
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Stefan Jonas
Betreff
Kontrollbericht zu Eiscafe Venezia, Brandenburg an der Havel [#250074]
Datum
28. Mai 2022 20:24
An
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Eiscafe Venezia Steinstraße 28 14776 Brandenburg an der Havel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Jonas Anfragenr: 250074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250074/ Postanschrift Stefan Jonas << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Jonas

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Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
VIG Anfrage zu Eiscafe Venezia Sehr geehrter Herr Jonas, Ihre Anfrage zur Herausgabe von Information gemäß Verbr…
Von
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
VIG Anfrage zu Eiscafe Venezia
Datum
30. Mai 2022 08:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Jonas, Ihre Anfrage zur Herausgabe von Information gemäß Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist bei uns eingegangen. Bezugnehmend auf Ihre Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass im vorliegenden Fall Dritte zu beteiligen sind und sich dadurch die Frist der Bescheidung Ihres Antrages gemäß § 5 (2) des VIG auf zwei Monate verlängert. Sollte der beteiligte Dritte gemäß § 5 (2) VIG Ihre Daten anfragen, werde ich diese weitergeben. Jede weitere Korrespondenz erfolgt an die von Ihnen angegebene Adresse. Dr. Sandra Reimann Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Brandenburg an der Havel Klosterstraße 14 14770 Brandenburg an der Havel Tel.: 03381 585362 Fax: 03381 585364 Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.stadt-brandenburg.de |www.facebook.com/StadtBrandenburg |www.twitter.com/Stadt_BRB Im Impressum auf www.stadt-brandenburg.de ist der Empfang und Versand von elektronischen Nachrichten geregelt. Die Annahme von alten Office-Dateitypen wie *.doc, *.xls, *.ppt etc. wird durch unseren E-Mail-Server verweigert. Hinweis zum Datenschutz: Diese E-Mail enthält vertrauliche oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren und die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail sind nicht gestattet.