Kontrollbericht zu El Greco, Cuxhaven

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
El Greco
Wehrbergsweg 34
27476 Cuxhaven

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2021
  • Frist
    16. Juli 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu El Greco, Cuxhaven [#223367]
Datum
14. Juni 2021 09:34
An
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: El Greco Wehrbergsweg 34 27476 Cuxhaven 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 223367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223367/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu El Greco, Cuxhaven“ vom 14.…
An Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu El Greco, Cuxhaven [#223367]
Datum
12. Dezember 2021 11:15
An
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu El Greco, Cuxhaven“ vom 14.06.2021 (#223367) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 150 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 223367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223367/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu El Greco, Cuxhaven“ vom 14.…
An Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu El Greco, Cuxhaven [#223367]
Datum
9. August 2022 09:54
An
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu El Greco, Cuxhaven“ vom 14.06.2021 (#223367) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 390 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre drei Anfragen habe ich erhalten. Möchten Sie die beiden letzten Kont…
Von
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu El Greco, Cuxhaven [#223367]
Datum
11. August 2022 08:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre drei Anfragen habe ich erhalten. Möchten Sie die beiden letzten Kontrollberichte Stand 14.06.2021 oder Stand heute? Ich gehe davon aus, dass die beiden letzten Kontrollberichte ab Stand heute interessanter für Sie sind. Ich frag daher einmal nach, damit Ihr Antrag entsprechend umgedeutet werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und Nachfrage. Sie haben Recht, ich bin eher am Stand …
An Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu El Greco, Cuxhaven [#223367]
Datum
11. August 2022 10:19
An
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und Nachfrage. Sie haben Recht, ich bin eher am Stand von Heute interessiert. Danke, dass Sie meinen Antrag entsprechend umdeuten. Freundliche Grüße << Adresse entfernt >> Anfragenr: 223367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223367/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf mein Schreiben vom 13.09.2022 und erteile Ihnen folge…
Von
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu El Greco, Cuxhaven [#223367]
Datum
7. Oktober 2022 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf mein Schreiben vom 13.09.2022 und erteile Ihnen folgende Auskunft für den Betrieb El Greco, Wehrbergsweg 34, 27476 Cuxhaven: Bei der letzten Kontrolle am 07.04.2022 wurden folgende Mängel festgestellt: Küche: • festgestellt am 01.12.2021: Die Wand unter dem Spülbereich war weiterhin teilweise verunreinigt. • festgestellt am 01.12.2021: In den Wänden befanden sich weiterhin teilweise nicht verschlossene Dübellöcher. Kühlraum neben der Küche: • festgestellt am 01.12.2021: Die Türdichtung war weiterhin beschädigt und unsauber. • festgestellt am 01.12.2021: Der Verdampfer war im Inneren und am Gitter verunreinigt. • Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Lager neben der Küche: • festgestellt am 01.12.2021: Für die Beleuchtung vor dem Kühlraum fehlte weiterhin eine Schutzabdeckung. Fleischvorbereitungsraum (Polterraum/ Keller): • festgestellt am 01.12.2021: Der für Reinigungsarbeiten genutzte Wasserschlauch (Gartenschlauch), sowie die Brause bestanden nicht aus für Trinkwasser geeignetem Material. Kühlzelle Getränke (Keller): • festgestellt am 01.12.2021: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Regale waren schimmelähnlich verunreinigt. Lager für Getränke (Keller): • festgestellt am 01.12.2021: Die Eiswürfelmaschine war an den Rändern verunreinigt. Personaltoiletten (Keller): • festgestellt am 01.12.2021: An den Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher in Spendern). Umkleideraum (Keller): • festgestellt am 01.12.2021: Die Ordnung und Struktur des Raums war mangelhaft. Infektionsschutz: • festgestellt am 01.12.2021: Es wurden Personen beschäftigt, für die die Bescheinigungen des Gesundheitsamtes über die Durchführung der Infektionsschutz-Erstbelehrung bzw. die vor dem 01.01.2001 ausgestellten Gesundheitszeugnisse nicht im Betrieb einsehbar waren. Kennzeichnung: • festgestellt am 01.12.2021: Die kennzeichnungspflichtigen Lebensmittelzusatzstoffe wurden nicht vollständig angegeben. Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei der vorletzten Kontrolle am 01.12.2021 wurden folgende Mängel festgestellt: Gesamtbetrieb: • Es wurden teilweise Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. z.B. diverse Eimer, Konservendosen. • Es fehlten zur Temperaturüberwachung die erforderlichen Thermometer. • Teilweise waren die Türrahmen nicht vorhanden. Bei mehreren Türrahmen und Türblättern war der Farbanstrich beschädigt. (Küche und Lagerbereiche). • Für die Zubereitung von Tzatziki und teilweise zur Lagerung von Lebensmittel wurden Behälter verwendet, die nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet. Küche: • Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). • Die Wand unter dem Spülbereich war teilweise verunreinigt. • Die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage über dem Grillbereich war beschädigt. • In den Wänden befanden sich teilweise nicht verschlossene Dübellöcher • Die Fußbodenfliesen am Bodenabfluss waren beschädigt. • Mehrere Gastronorm-Behälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln waren dunkel verfärbt. • Die Fritteuse war auf 180°C eingestellt. • Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. • Es wurden diverse Eimer nach der Reinigung feucht ineinander gestapelt gelagert. Kühlraum neben der Küche: • Die Türdichtung war beschädigt • Der Verdampfer war im Inneren und am Gitter verunreinigt. • Mehrere Kohlköpfe lagen unmittelbar auf dem Fußboden Lager neben der Küche: • Für die Beleuchtung vor dem Kühlraum fehlte eine Schutzabdeckung. • Der Wandanstrich war teilweise verbraucht. Obst- u. Gemüsekühlraum: • Der Verdampfer war verunreinigt. • Für die Beleuchtung fehlte eine Schutzabdeckung. Trockenlager (Keller): • Der Bereich um das Fenster war verunreinigt. • Die Wand unter dem Fenster waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Fleischvorbereitungsraum (Polterraum/ Keller): • Es fehlte ein Handwaschbecken bzw. ein Wasserhahn. • Der für Reinigungsarbeiten genutzte Wasserschlauch (Gartenschlauch), sowie die Brause bestanden nicht aus für Trinkwasser geeignetem Material. • Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Wände waren teilweise verunreinigt, der Farbanstrich löste sich stellenweise ab, die Poltermaschine war von außen verunreinigt, die Armatur am Waschbecken war unsauber • Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). • Die Aufschnittmaschine und mehrere Messer waren verunreinigt. • Die Silikonfugen an den Einrichtungen waren teilweise verbraucht. Lagerraum (Keller) • Die Kassettendecke war nicht vollständig geschlossen, es fehlten einzelne Kassetten. Fleisch/Wurstkühlraum (Keller): • Die Türdichtung war verunreinigt. Kühlzelle Bereich Lager für Getränke (Keller): • Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Regale, die Paletten und der Fußboden waren verunreinigt. Kühlzelle Getränke (Keller): • Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Decke, Wände und das Türblatt waren verunreinigt. Lager für Getränke (Keller) • Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine sind aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. • Die Eiswürfelmaschine war stark verunreinigt. • Bei den Waschmaschinen standen eine Eiswürfelmaschine und eine Kartoffelschälmaschine. Es fehlte ebenfalls eine Möglichkeit sich die Hände in unmittelbarer Nähe zu waschen. • Es wurden betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. (z.B. Malerartikel). Personaltoiletten (Keller): • Für die Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. • An den Handwaschbecken fehlten teilweise Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Umkleideraum (Keller) • Die Ordnung und Struktur des Raums war mangelhaft. Schanktresenbereich: • Die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine waren verunreinigt. • Der Innenraum des Schanktresens, sowie die Dichtungen der Kühleinrichtungen waren verunreinigt. • Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Eigenkontrollen (HACCP): • Die Temperaturen der Kühleinrichtungen wurden nicht dokumentiert. • Es wurden Personen beschäftigt, für die die Bescheinigungen des Gesundheitsamtes über die Durchführung der Infektionsschutz-Erstbelehrung bzw. die vor dem 01.01.2001 ausgestellten Gesundheitszeugnisse nicht im Betrieb einsehbar waren. • Es wurden Personen beschäftigt, für die die Dokumentation der Teilnahme an einer Wiederholungsbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz nicht im Betrieb eingesehen werden konnte. Kennzeichnung: • Die kennzeichnungspflichtigen Lebensmittelzusatzstoffe wurden nicht vollständig angegeben. Rückverfolgbarkeit: • Bei selbst eingefrorenen Lebensmitteln wurde kein Einfrierdatum notiert. Als Maßnahme wurde die Beseitigung der Mängel angeordnet und eine Nachkontrolle angekündigt.