Kontrollbericht zu Elbblick Stadersand, Stade

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Elbblick Stadersand
Stader Elbstraße
21683 Stade

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. November 2020
  • Frist
    12. Januar 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Stade - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Elbblick Stadersand, Stade [#202930]
Datum
5. November 2020 02:00
An
Landkreis Stade - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Elbblick Stadersand Stader Elbstraße 21683 Stade 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202930/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Stade - Veterinäramt
Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag…
Von
Landkreis Stade - Veterinäramt
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
5. November 2020 02:00
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist hier eingegangen. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit werden per Brief auf dem Postweg versendet. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Stade - Veterinäramt
Ihr Antrag vom 05.11.2020 nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu dem Betrieb Elbblick Stadersand, Stade I…
Von
Landkreis Stade - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 05.11.2020 nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu dem Betrieb Elbblick Stadersand, Stade
Datum
18. November 2020
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag vom 05.11.2020 ist hier am selben Tag per E-Mail eingegangen. Ich gehe davon aus, dass ich Ihren Antrag innerhalb von zwei Monaten beantworten kann (§ 5 Abs. 2 VIG) und die Auskunftserteilung gebührenfrei sein wird. Vorsorglich bitte ich Sie dennoch um etwas Geduld, da ich den von Ihnen angefragten Betrieb zu Ihrem Antrag und zu meiner Antwort anhören werde und dies mit entsprechenden Fristen verbunden ist (§ 5 Abs. 1 VIG). Gesetzlich (§ 5 Abs. 2 VIG) bin ich dazu verpflichtet, dem Betrieb auf Nachfrage Ihren Namen und Ihre Anschrift offenzulegen. Wenn Sie deshalb Ihren Antrag zurückziehen möchten, haben Sie dazu bis zum 27.11.2020 Gelegenheit. Andernfalls erfolgt die weitere Bearbeitung Ihres Antrags nach den Vorgaben des VIG.
Landkreis Stade - Veterinäramt
Bescheid Entscheidungen: 1. Die begehrten Informationen werden Ihnen in Form einer zusammenfassenden Darstellung z…
Von
Landkreis Stade - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
29. Januar 2021
Status
Warte auf Antwort
Entscheidungen: 1. Die begehrten Informationen werden Ihnen in Form einer zusammenfassenden Darstellung zugänglich gemacht. Sie erhalten die gewünschten Informationen 14 Tage nach Zustellung dieser Entscheidung an den betroffenen Betrieb. II. Kosten für das Verfahren werden nicht erhoben. Begründung Sachverhalt

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Landkreis Stade - Veterinäramt
Informationszugang entsprechend dem Bescheid vom 29.01.2021 werden folgende Informationen zu dem oben genannten Be…
Von
Landkreis Stade - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang
Datum
16. Februar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
entsprechend dem Bescheid vom 29.01.2021 werden folgende Informationen zu dem oben genannten Betrieb an Sie herausgegeben.