Kontrollbericht zu Eleven, Itzehoe

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Eleven
Große Paaschburg 11
25524 Itzehoe

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    21. April 2024
  • Frist
    24. Mai 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Details
Von
Hi Ram
Betreff
Kontrollbericht zu Eleven, Itzehoe [#306898]
Datum
21. April 2024 07:47
An
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Eleven Große Paaschburg 11 25524 Itzehoe 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hi Ram Anfragenr: 306898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306898/ Postanschrift Hi Ram << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hi Ram
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Ram, Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die B…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Eleven, Itzehoe [#306898]
Datum
23. April 2024 12:05
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
datenschutzinformationantragstellervig.pdf
396,1 KB
image003.jpg
2,7 KB


Sehr geehrter Herr Ram, Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Steinburg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir noch Ihre vollständige Anschrift, einschließlich Straße und Hausnummer. Wir möchten Sie darum bitten, uns diese zeitnah mitzuteilen. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Antrag vom 21. April 2024 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrte/r Frau/…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
Antrag vom 21. April 2024 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
24. April 2024 10:39
Status
image001.jpg
5,9 KB


Sehr geehrte/r Frau/Herr Ram, Ihren Antrag vom 21. April 2024 nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hat das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein, Kiel, am 23. April 2024 an den Landrat des Kreises Steinburg in Itzehoe weitergeleitet. Bevor ich Ihren Antrag bescheide, werde ich der betroffenen Lebensmittelunternehmerin Gelegenheit geben, sich zu den für die Herausgabe der betriebsbezogenen Informationen erheblichen Tatsachen zu äußern. Überdies weise auch ich Sie darauf hin, dass Ihr Antrag nicht der gesetzlichen Form entspricht. Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 3 VIG soll der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Da die Behörde auf Verlangen des Lebensmittelunternehmers dazu verpflichtet ist, die persönlichen Daten, wie Name und Anschrift, des Antragstellers offenzulegen, benötige ich Ihre vollständige Adresse sowie Ihren vollständigen Namen. Diese Daten werden ebenfalls auf der online Plattform "fragdenstaat" in dieser Form von den Antragstellern abgefragt. Ein behördliches Abweichen von diesem Regelfall kann lediglich in Ausnahmefällen, a-typisch gelagerten Anfragen, gemacht werden. Vorliegend handelt es sich bei Ihrer Anfrage jedoch um eben jenen Regelfall in Form einer Anfrage auf Informationsgewährung zu den "beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen" wie sie regelmäßig an den Landrat des Kreises Steinburg herangetragen werden. Somit bitte ich Sie um Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift, einschließlich, Name, Vorname, Straße und Hausnummer. Mit freundlichen Grüßen