Kontrollbericht zu Elzcafe Elzdöner, Teningen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Elzcafe Elzdöner
Emmendinger Straße 5a
79331 Teningen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. September 2023
  • Frist
    10. Oktober 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landkreis Emmendingen - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Elzcafe Elzdöner, Teningen [#287927]
Datum
8. September 2023 18:10
An
Landkreis Emmendingen - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Elzcafe Elzdöner Emmendinger Straße 5a 79331 Teningen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287927 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287927/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Emmendingen - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Emmendingen, den 15.09.2023 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihrer unt…
Von
Landkreis Emmendingen - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Elzcafe Elzdöner, Teningen [#287927]
Datum
15. September 2023 09:00
Status
Warte auf Antwort
Emmendingen, den 15.09.2023 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihrer untenstehenden Anfrage vom 08.09.2023. Eine Auskunft zu Ihrer VIG-Anfrage werden wir in mehreren verwaltungsrechtlichen Schritten zeitnah auf dem Postweg an Sie versenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Elzcafe Elzdöner, Teningen“ vom 08.09.2023 (#28…
An Landkreis Emmendingen - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Elzcafe Elzdöner, Teningen [#287927]
Datum
10. Oktober 2023 18:52
An
Landkreis Emmendingen - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Elzcafe Elzdöner, Teningen“ vom 08.09.2023 (#287927) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landkreis Emmendingen - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Emmendingen, den 11.10.2023 Sehr << Antragsteller:in >> entgegen Ihrer untenstehenden Auffassung is…
Von
Landkreis Emmendingen - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Betreff
2-monatige Frist zur Bescheidung Ihres Antrages - Kontrollbericht zu Elzcafe Elzdöner, Teningen [#287927]
Datum
11. Oktober 2023 08:53
Status
Warte auf Antwort
Emmendingen, den 11.10.2023 Sehr << Antragsteller:in >> entgegen Ihrer untenstehenden Auffassung ist die gesetzlich vorgeschriebene Frist im vorliegenden Fall noch nicht verstrichen, da sich die Frist zur Bescheidung des Antrages aufgrund der Beteiligung Dritter (betroffener Betrieb) auf zwei Monate verlängert. Daher bitten wir Sie um etwas Geduld, da wir die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte einhalten müssen. Zeitnah erhalten Sie einen Bescheid über die Informationserteilung und 14 Tage später die endgültige Auskunftserteilung, sofern von Seiten des Betriebes kein Widerspruch eingelegt wird. Mit freundlichen Grüßen