Kontrollbericht zu Enchilada, Kempten

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Enchilada
Hirnbeinstraße 6
87435 Kempten (Allgäu)

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Mai 2023
  • Frist
    28. Juli 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Stadt Kempten (Allgäu) - Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Enchilada, Kempten [#279359]
Datum
20. Mai 2023 15:03
An
Stadt Kempten (Allgäu) - Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Enchilada Hirnbeinstraße 6 87435 Kempten (Allgäu) 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279359/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Kempten (Allgäu) - Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Nachricht. Ihr Antrag wird baldmöglichst…
Von
Stadt Kempten (Allgäu) - Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Enchilada, Kempten [#279359]
Datum
22. Mai 2023 18:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Nachricht. Ihr Antrag wird baldmöglichst weiter bearbeitet. Freundliche Grüße
Stadt Kempten (Allgäu) - Verbraucherschutz
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Kempten (Allgäu) - Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. Juni 2023
Status
Warte auf Antwort

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Stadt Kempten (Allgäu) - Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht über das Kontaktformular der Stadt Kempten habe ich gester…
Von
Stadt Kempten (Allgäu) - Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Enchilada, Kempten [#279359]
Datum
27. Juni 2023 13:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht über das Kontaktformular der Stadt Kempten habe ich gestern erhalten. Nachdem es für die Bekanntgabe der letzten beiden Kontrollergebnisse auf Anfragen nach dem VIG keinerlei gesetzliche Vorgaben über die Form gibt, haben auch wir uns an Mustern, die für den Behördengebrauch vom Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz erarbeitet wurden, orientiert. Auf unseren Kontrollberichten finden sich außer der Überschrift "Kontrollbericht" sowie der Angabe des ausgewählten Betriebs keine weiteren Daten als die im Bescheid übermittelten. Ihrem Antrag auf Informationsgewährung haben wir damit vollumfänglich entsprochen und sehen keinen Grund die gewählte Form der Informationsgewährung zu überdenken. Genau genommen wäre die Erwähnung eines Kontrolltermins ohne Mängel sogar obsolet gewesen, da Sie lediglich die Kontrollberichte fordern bei deren Kontrolle es zu Beanstandungen kam. Mit freundlichen Grüßen