Kontrollbericht zu Ensar Market, Saarbrücken

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ensar Market
Burbacher Straße 32
66115 Saarbrücken

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. September 2021
  • Frist
    29. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Ensar Market, Saarbrücken [#229673]
Datum
25. September 2021 16:39
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ensar Market Burbacher Straße 32 66115 Saarbrücken 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229673/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret Sehr Antragsteller/in hiermit bestä…
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret
Datum
25. September 2021 16:39
Status
Warte auf Antwort
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3,1 KB
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16,3 KB
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8,5 KB


Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Auskunftsantrags. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird der Antrag postalisch beschieden und an die von Ihnen genannte Postadresse gesandt. Da einige Anfragen der „Topf -Secret“- Aktion unvollständige Postadressen enthielten, bitten wir Sie sicherheitshalber um entsprechende Adressüberprüfung und im Bedarfsfall um Mitteilung der vollständigen Postadresse an unsere E-Mail-Adresse, damit die Weiterbearbeitung erfolgen kann. Die materielle Prüfung Ihrer Anfrage läuft derzeit, wobei den Vorgaben des VIG Rechnung zu tragen ist: Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer vorgesehenen Beantwortung Ihres Antrags anhören (müssen), wodurch sich die gesetzliche Entscheidungsfrist gemäß § 5 VIG Absatz 2 um einen weiteren Monat verlängert. Auf Nachfrage des Betriebsinhabers müssen wir Ihren Namen und Anschrift gem. § 5 Absatz 2 S. 4 VIG offenlegen. Eine obligatorische Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entschei­dungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Die Auskunftserteilung bzgl. Abweichungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei, was auf Ihren Antrag aller Voraussicht nach zutrifft, andernfalls würden Sie vor Weiterverarbeitung informiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret [#229673] Sehr geehrte Damen und…
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret [#229673]
Datum
25. September 2021 16:49
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ...Adresse stimmt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229673/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Bescheid betreffend Zugang zu Informationen nach dem VIG Einrede nach §5 Abs.4 VIG . 14 Tage Frist müssen abgewart…
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid betreffend Zugang zu Informationen nach dem VIG
Datum
18. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
379,6 KB
Einrede nach §5 Abs.4 VIG . 14 Tage Frist müssen abgewartet werden, in de der der Unternehmer eine gerichtliche Eilentscheidung gegen die Veröffentlichung einreichen kann. Zustellung der Information durch das LIV Saarland erst nach Fristablauf bzw. Rechtskraft der Entscheidung
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid betreffend Zugang zu Informationen nach dem VIG [#229673] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Infor…
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid betreffend Zugang zu Informationen nach dem VIG [#229673]
Datum
29. Oktober 2021 10:53
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ensar Market, Saarbrücken“ vom 25.09.2021 (#229673) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229673/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
WG: Bescheid betreffend Zugang zu Informationen nach dem VIG [#229673] Sehr Antragsteller/in gem. § 5 Abs. 2 S. 1…
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Betreff
WG: Bescheid betreffend Zugang zu Informationen nach dem VIG [#229673]
Datum
2. November 2021 11:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in gem. § 5 Abs. 2 S. 1 VIG ist der Antrag in der Regel innerhalb eines Monats zu bescheiden (Hinweis: Die Bescheidung und die tatsächliche Übermittlung der Kontrollberichte sind zwei unterschiedliche Handlungen). Ihre Antragstellung erfolgt am 25.09.2021. Ihrem Antrag wurde mit Bescheid vom 18.10.2021 - und damit innerhalb der Monatsfrist - stattgegeben. Dieser ist zu Ihrer Kenntnisnahme nochmals in der Anlage enthalten. Wie dem Bescheid vom 18.10.2021 zu entnehmen ist, erfolgt die tatsächliche Informationsübersendung erst nach 14 Tagen nach Zustellung des Bescheides an den Lebensmittelunternehmer. Die Zustellung des Bescheides an den Lebensmittelunternehmer erfolgte am 19.10.2021, wodurch dieser wiederum bis zum 02.11.2021 die Möglichkeit hat, einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zu stellen. Im weiteren Verlauf erfolgt durch das Landesamt für Verbraucherschutz morgen eine Abfrage beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, ob der Lebensmittelunternehmer einen solchen Antrag gestellt hat. Ist ein solcher nicht gestellt worden, wird die Übermittlung der von Ihnen beantragten Berichte erfolgen. Die gesetzlich vorgesehenen Bescheidungsfrist wurde eingehalten. Insofern wird höflichst gebeten, den Abschluss des oben bezeichneten Verfahrens bis Ende dieser Woche zuzuwarten. Mit freundlichen Grüßen