Kontrollbericht zu Falafel Mahlzeit, Itzehoe

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Falafel Mahlzeit
Kirchenstraße 2
25524 Itzehoe

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    21. April 2024
  • Frist
    24. Mai 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beiden letzten lebe…
An Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Details
Von
Hi Ram
Betreff
Kontrollbericht zu Falafel Mahlzeit, Itzehoe [#306900]
Datum
21. April 2024 07:51
An
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Falafel Mahlzeit Kirchenstraße 2 25524 Itzehoe 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hi Ram Anfragenr: 306900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306900/ Postanschrift Hi Ram << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hi Ram
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Ram, die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebens…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Falafel Mahlzeit, Itzehoe [#306900]
Datum
23. April 2024 12:11
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
datenschutzinformationantragstellervig.pdf
396,1 KB
image001.jpg
2,7 KB


Sehr geehrter Herr Ram, die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Steinburg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Mit Ihrem Antrag haben Sie der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an einen Dritten ausdrücklich widersprochen. Nach § 11 LDSG SH steht Ihnen jedoch kein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 der DSGVO zu, da eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Nach § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG hat die informationspflichtige Behörde einem zu beteiligenden Dritten auf dessen Nachfrage Namen und Anschrift des Antragstellers offen zu legen. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags bitten wir Sie daher um Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift, einschließlich Straße und Hausnummer. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Zudem verarbeiten auch wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen. Bitte lesen Sie sich die Datenschutzerklärung gründlich durch und teilen Sie uns im Anschluss mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Antrag vom 21. April 2024 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrte/r Frau/…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
Antrag vom 21. April 2024 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
24. April 2024 10:35
Status
image003.jpg
5,9 KB


Sehr geehrte/r Frau/Herr Ram, Ihren Antrag vom 21. April 2024 nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hat das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein, Kiel, am 23. April 2024 an den Landrat des Kreises Steinburg in Itzehoe weitergeleitet. Bevor ich Ihren Antrag bescheide, werde ich der betroffenen Lebensmittelunternehmerin Gelegenheit geben, sich zu den für die Herausgabe der betriebsbezogenen Informationen erheblichen Tatsachen zu äußern. Überdies weise auch ich Sie darauf hin, dass Ihr Antrag nicht der gesetzlichen Form entspricht. Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 3 VIG soll der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Da die Behörde auf Verlangen des Lebensmittelunternehmers dazu verpflichtet ist, die persönlichen Daten, wie Name und Anschrift, des Antragstellers offenzulegen, benötige ich Ihre vollständige Adresse sowie Ihren vollständigen Namen. Diese Daten werden ebenfalls auf der online Plattform "fragdenstaat" in dieser Form von den Antragstellern abgefragt. Ein behördliches Abweichen von diesem Regelfall kann lediglich in Ausnahmefällen, a-typisch gelagerten Anfragen, gemacht werden. Vorliegend handelt es sich bei Ihrer Anfrage jedoch um eben jenen Regelfall in Form einer Anfrage auf Informationsgewährung zu den "beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen" wie sie regelmäßig an den Landrat des Kreises Steinburg herangetragen werden. Somit bitte ich Sie um Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift, einschließlich, Name, Vorname, Straße und Hausnummer. Mit freundlichen Grüßen