Kontrollbericht zu Ferkelbraterei, Mannheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ferkelbraterei
Schwetzinger Straße 44
68165 Mannheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. April 2023
  • Frist
    24. Juni 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Ferkelbraterei, Mannheim [#275949]
Datum
16. April 2023 15:57
An
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ferkelbraterei Schwetzinger Straße 44 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275949/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Eingangsbestätigung, Fristsetzung für Betrieb Bestätigung des Eingangs des Antrages. Wie üblich bei der Stadt Mann…
Von
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung, Fristsetzung für Betrieb
Datum
8. Mai 2023
Status
Warte auf Antwort
Bestätigung des Eingangs des Antrages. Wie üblich bei der Stadt Mannheim wird der Antrag auf Herausgabe der Kontrollberichte umgedeutet in den Antrag auf Mitteilung der festgestellten, nicht zulässigen Abweichungen von lebensmittelrechtlichen Vorschriften. Behördenlogik, die keiner verstehen muss. Frist wegen Anhörungsrecht des Betriebs auf 1 Monat später gesetzt (08.06.2023).
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Antrag auf Informationszugang nach IFG Dem Antrag wird stattgegeben. Die Informationen werden in 14 Tagen versandt.
Von
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach IFG
Datum
26. September 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,6 MB
Dem Antrag wird stattgegeben. Die Informationen werden in 14 Tagen versandt.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang nach IFG [#275949]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollberic…
An Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach IFG [#275949]
Datum
23. Oktober 2023 20:07
An
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ferkelbraterei, Mannheim“ vom 16.04.2023 (#275949) wurde von Ihnen nicht in der ihrerseits in dem Schreiben vom 26.09.2023 angekündigten Frist von 14 Tagen nach Zustellung o. g. Schreibens erfüllt. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ferner teile ich Ihnen untenstehend meine neue Adresse mit, da ich im laufenden Verfahren umgezogen bin. Ich bitte, künftige Kommunikation über den Online-Weg oder an diese neue Adresse zu richten. Anbei auch die Meldebescheinigung der Ummeldung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Informationszugang nach dem VIG - Ferkelbraterei Stephan GmbH Dem Antrag wird stattgegeben. Der Betriebsbesuch vom…
Von
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang nach dem VIG - Ferkelbraterei Stephan GmbH
Datum
2. November 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Dem Antrag wird stattgegeben. Der Betriebsbesuch vom 08.10.2019 enthält keine Beanstandungen. Der Betriebsbesuch vom 19.07.2021 enthält 4 Verstöße im Kühlraum, 6 Verstöße im Verkaufsraum, 11 Verstöße in der Vorbereitung, 4 Verstöße im Raum Mitte, 3 Verstöße im Lagerraum und ein Verstoß in der Dokumentation. Im Lagerraum und im Verkaufsraum wurden Verunreinigungen mit Mäusekot gefunden, die Lebensmittelbehälter im Kühlraum werden direkt auf den Boden gestellt. Viele Stellen sind verunreinigt. Im Kühlraum sind Versporungen festzustellen. Die Stadt Mannheim muss sich dringend fragen, weshalb ein Brief auf dem Postweg über 14 Tage zum Empfänger benötigt. Das Schreiben ging laut Briefkopf am 02.11.2023 raus, landete jedoch erst am 17.11.2023 beim Empfänger.