Kontrollbericht zu Ferrara, Emskirchen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ferrara
Hindenburgstraße 21, Emskirchen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Ferrara, Emskirchen [#39527]
Datum
15. Januar 2019 02:30
An
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ferrara Hindenburgstraße 21, Emskirchen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist eingegangen. Eine Nachricht erhalten Sie auf dem Postweg. Mit freu…
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Ferrara, Emskirchen [#39527]
Datum
23. Januar 2019 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist eingegangen. Eine Nachricht erhalten Sie auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag befindet sich in Bearbeitung. Eine entsprechende Nachricht erhalten…
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Ferrara, Emskirchen [#39527]
Datum
12. Februar 2019 11:35
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag befindet sich in Bearbeitung. Eine entsprechende Nachricht erhalten Sie auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte teilen Sie uns bis spätestens 25.02.2019 Ihre aktuelle Adresse mit, da ein an S…
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Ferrara, Emskirchen [#39527]
Datum
20. Februar 2019 14:07
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte teilen Sie uns bis spätestens 25.02.2019 Ihre aktuelle Adresse mit, da ein an Sie gerichtetes Schreiben (auf dem Postweg) an die uns bekannte Adresse, von der Post wg. "unzustellbar, Adressat unter der genannten Adresse nicht zu ermitteln" zurückgesandt wurde. Sollten wir bis zu diesem Zeitpunkt keine Mitteilung von Ihnen erhalten, werden wir Ihren Antrag gem. § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG ablehnen. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail v. 20.02.2019 wurden Sie aufgefordert, zur weiteren Bearbeitung Ihrer Anf…
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Ferrara, Emskirchen [#39527]
Datum
7. März 2019 14:49
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail v. 20.02.2019 wurden Sie aufgefordert, zur weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage bis spätestens 25.02.2019 Ihre aktuelle Adresse mitzuteilen, da ein an Sie gerichtetes Schreiben an die bis dahin bekannte Adresse von der Post nicht übergeben werden konnte.. Dies ist bis zum heutigen Tag nicht erfolgt. Ihr Antrag nach dem VIG wird daher gem. § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen