Kontrollbericht zu Festung Grill, Koblenz

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Festung Grill
Hofstraße 270
56077 Koblenz

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. März 2022
  • Frist
    31. Dezember 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Koblenz - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Festung Grill, Koblenz [#243971]
Datum
20. März 2022 10:36
An
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Festung Grill Hofstraße 270 56077 Koblenz 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243971/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Festung Grill, Koblenz“ vom…
An Stadt Koblenz - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Festung Grill, Koblenz [#243971]
Datum
17. Juni 2022 07:58
An
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Festung Grill, Koblenz“ vom 20.03.2022 (#243971) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 56 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Festung Grill, Koblenz“ vom…
An Stadt Koblenz - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Festung Grill, Koblenz [#243971]
Datum
10. Oktober 2022 16:40
An
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Festung Grill, Koblenz“ vom 20.03.2022 (#243971) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 170 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage und werden diese e…
Von
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Festung Grill, Koblenz [#243971]
Datum
26. Oktober 2022 09:23
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage und werden diese entsprechend bearbeiten. Leider wurde diese der bearbeitenden Stelle nicht zeitnah zur Verfügung gestellt, weshalb es zu den in Rede stehenden Verzögerungen kam. Wir bitten dies zu entschuldigen. Weitere Informationen befinden sich auf dem Postweg zu Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Eingangsbestätigung hiermit bestätigen wir, zusätzlich zu unserer E-Mail vom 26.10.2022 den Eingang Ihres Antrags …
Von
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
26. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort
hiermit bestätigen wir, zusätzlich zu unserer E-Mail vom 26.10.2022 den Eingang Ihres Antrags vom. 20.03'.2022 zum Betrieb „Festung Grill". Wir möchten an dieser Stelle jedoch darauf hinweisen, dass der 1n Rede stehende Gewerbetrieb mit den Namen „Festung Grill" seit 2020 · den Namen „Niederberger Pizza & Grillhaus" trägt und es seitdem zu insgesamt zwei Inhaberwechseln. (zuletzt im Oktober dieses Jahres) gekommen ist. Wir bitten daher um Mitteilung bis zum 20.11.2022, ob Ihrerseits au'fgrund der oben dargelegten Umstände weiterhin i,in Ihrem Antrag festhalten oder dieser zurückgezogen werden soll. Sollten wir bis zum o. g. Datum keine Rückmeldung Ihrerseits erhalten haben, so gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag aufrechterhalten. Wir werden sodann den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort, insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 Verbraucherinformationsgesetz· (VIG) anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Wir weisen jedoch bereits an dieser Stelle darauf hin, dass mindestens ein Bericht (welcher.bei einer eventuell positiven Verfahrensentscheidung bei uns eingesehen werden könnte) nicht aus dem Zeitraum des im Antrag genannten Gewerbebetriebs stammt, sondern die Kontrolle eines Nachfolgebetriebes dokumentiert.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 26.10.2022 / Ihr Zeichen 31.20.30/Lu/VIG/2022/011 [#243971] Sehr << Anrede >> vi…
An Stadt Koblenz - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 26.10.2022 / Ihr Zeichen 31.20.30/Lu/VIG/2022/011 [#243971]
Datum
28. Oktober 2022 20:52
An
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank, dass Sie meinen Antrag vom März 2022 nun doch noch bearbeiten. Mein Antrag bezieht sich auf den zum Antragszeitpunkt bestehenden Betrieb "Niederberger Pizza & Grillhaus". Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 243971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243971/