Kontrollbericht zu Fino, München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Fino
Max-Weber-Platz 3
81675 München

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Fino, München [#43259]
Datum
15. Januar 2019 23:31
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Fino Max-Weber-Platz 3 81675 München 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Wichtig! Rückmeldung zur Antragsbearbeitung erforderlich; Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir I…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Wichtig! Rückmeldung zur Antragsbearbeitung erforderlich; Kontrollbericht zu Fino, München [#43259]
Datum
30. Januar 2019 15:16
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Wichtig! Rückmeldung zur Antragsbearbeitung erforderlich; Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres VIG-Antrages. Informationen zum Widerspruch gegen die Datenweitergabe nach DSGVO Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO besteht insoweit nicht, da die Verarbeitung dieser Daten entsprechend zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten ist zeitlich nicht begrenzt. So kann der Antrag des Unternehmers etwa auch zu einem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem Sie die Informationen bereits erhalten haben. Wenn Sie Ihren Antrag nicht bis zum 08.02.2019 zurücknehmen, werden wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Weiteres Verfahren bei Aufrechterhaltung Ihres Antrags Da der Betrieb über Ihren VIG-Antrag informiert wird, beträgt die gesetzlich festgelegte Frist zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Da aktuell eine Vielzahl von Anträgen eingehen, kann diese Frist ggf. nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Für den Fall einer ausdrücklichen Nachfrage des betr…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wichtig! Rückmeldung zur Antragsbearbeitung erforderlich; Kontrollbericht zu Fino, München [#43259]
Datum
6. Februar 2019 01:01
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Für den Fall einer ausdrücklichen Nachfrage des betroffenen Betriebes, stimme ich der Weitergabe meines Namens sowie meiner Anschrift zu. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich Sie mich hierüber zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fino, München“ vom 15.01.20…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wichtig! Rückmeldung zur Antragsbearbeitung erforderlich; Kontrollbericht zu Fino, München [#43259]
Datum
24. März 2019 21:36
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fino, München“ vom 15.01.2019 (#43259) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich zeitnah über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
________________________________ ________________________________ Von: Gesendet: Montag, 25. März 2019 09:29 An:…
Von
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Betreff
WG: Wichtig! Rückmeldung zur Antragsbearbeitung erforderlich; Kontrollbericht zu Fino, München [#43259]
Datum
25. März 2019 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
________________________________ ________________________________ Von: Gesendet: Montag, 25. März 2019 09:29 An: Lebensmittel KVR Betreff: AW: Wichtig! Rückmeldung zur Antragsbearbeitung erforderlich; Kontrollbericht zu Fino, München [#43259] Sehr geehrtAntragsteller/in der Betrieb wurde zu der geplanten Herausgabe der Informationen bereits angehört, hat sich aber noch nicht geäußert. Der nächste Schritt in dem sehr aufwändigen Verwaltungsverfahren ist die Entscheidung an den Betrieb über die Herausgabe der Informationen. Der Betrieb hat dann die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Da mittlerweile fast fünfhundertsiebzig Anträge bei der der Stadt München eingegangen sind, können die Fristen nicht eingehalten werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> laut § 2 Absatz 1 Punkt 7 des VIG habe ich doch Anspruch auf freien Zugang zu…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Wichtig! Rückmeldung zur Antragsbearbeitung erforderlich; Kontrollbericht zu Fino, München [#43259]
Datum
26. März 2019 23:44
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> laut § 2 Absatz 1 Punkt 7 des VIG habe ich doch Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten zu Überwachungsmaßnahmen oder andere behördliche Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, einschließlich der Auswertung dieser Tätigkeiten und Maßnahmen. Ich verstehe nicht, warum der Betrieb nun die Möglichkeit hat Rechtsmittel gegen die Herausgabe der Daten einzulegen, wenn dies bereits im VIG geregelt ist. Können Sie mir bitte erläutern, warum Sie mir die Daten nicht direkt zusenden können bzw. wie es möglich ist, dass der Betrieb hiergegen klagen kann? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß § 5 Abs. 4, S.2 VIG hat der Betrieb das Recht, gegen die Entscheidung über die…
Von
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Betreff
Kontrollbericht zu Fino, München [#43259]
Datum
27. März 2019 10:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß § 5 Abs. 4, S.2 VIG hat der Betrieb das Recht, gegen die Entscheidung über die Herausgabe der Informationen, einen Rechtsbehelf einzulegen. Schließlich werden die betrieblichen Belange berührt, wenn die internen Ergebnisse der Hygienkontrollen an Außenstehende preisgegeben werden. Die Kontrollergebnisse müssen gerichtlich überprüfbar sein. Mit freundlichen Grüßen

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Nicht-öffentliche Anhänge:
hygienekontrolle_fino_schwarz.pdf
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