Kontrollbericht zu Five Guys, Essen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Five Guys
Ostfeldstraße 9
45127 Essen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Juli 2023
  • Frist
    16. August 2023
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Five Guys, Essen [#283937]
Datum
14. Juli 2023 19:08
An
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Five Guys Ostfeldstraße 9 45127 Essen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283937/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Eingangsbestätigung - Anfrage nach dem VIG - Az. 59-6-1407-17-23-Jö Sehr << Antragsteller:in >> hier…
Von
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Eingangsbestätigung - Anfrage nach dem VIG - Az. 59-6-1407-17-23-Jö
Datum
17. Juli 2023 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.png
3,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 14. Juli 2023. Da in dem vorliegenden Verfahren der Betrieb, für den Sie die Herausgabe von Informationen beantragt haben, angehört werden muss, verlängert sich die Bearbeitungsfrist gem. § 5 Abs. 2 S. 2 VIG von einem auf zwei Monate. Bitte sehen Sie vor Ablauf der Frist von Nachfragen zum Verfahrensstand ab. Hinweise zum Datenschutz Die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten sowie sonstige überlassene Informationen werden ausschließlich zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Weitergehende Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten als Betroffene:r finden Sie hier: https://www.essen.de/leben/umwelt/datenschutzhinweise_umweltamt.de.html. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom…
Von
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Five Guys, Essen [#283937]
Datum
17. Juli 2023 15:30
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 14. Juli 2023 besteht noch eine Unklarheit. Die von Ihnen gemachten Angaben bezüglich eines Betriebes "Five Guys, Ostfeldstr. 9 in 45127 Essen" sind nicht korrekt. Unter dieser Anschrift ist ein entsprechender Betrieb nicht aufzufinden. Ich bitte daher um Rückmeldung bis zum 25.07.2023, um welchen konkreten Betrieb es sich handelt. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt Ihrerseits keine Rückmeldung erhalten haben, so sehe ich den Antrag als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen