Kontrollbericht zu Fleischerei Karl Safft, Bremen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Fleischerei Karl Safft
Vor Dem Steintor 135
28203 Bremen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    10. Februar 2019
  • Frist
    13. April 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Fleischerei Karl Safft, Bremen [#56596]
Datum
10. Februar 2019 11:22
An
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Fleischerei Karl Safft Vor Dem Steintor 135 28203 Bremen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterweg…
Von
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Betreff
20190211_AW: Kontrollbericht zu Fleischerei Karl Safft, Bremen [#56596]
Datum
11. Februar 2019 13:57
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe kein Interesse an der Weiterverfolgung in diesem RAhmen, weil ich mich we…
An Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 20190211_AW: Kontrollbericht zu Fleischerei Karl Safft, Bremen [#56596]
Datum
20. Februar 2019 00:18
An
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe kein Interesse an der Weiterverfolgung in diesem RAhmen, weil ich mich weder von Ihnen noch von den Initiatoren instrumentalisieren lassen möchte (und der Eindruck kommt auf). Ich weise dennoch darauf hin, dass mir bei beiden Betrieben mehrfach grenzwertiges unhygienisches Verhalten im Verkauf aufgefallen ist. An die Fa. Safft habe ich mich deswegen vor einiger Zeit schon per Mail gewendet, leider hatte das verhaltenstechnisch keine positiven Konsequenzen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 56596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Sie haben mit Schreiben vom 12.02.2019 das standardisierte Anschreiben erhalten,…
Von
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Betreff
20190<< Adresse entfernt >>0_AW: 20190211_AW: Kontrollbericht zu Fleischerei Karl Safft, Bremen [#56596]
Datum
20. Februar 2019 07:45
Status
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Sie haben mit Schreiben vom 12.02.2019 das standardisierte Anschreiben erhalten, wonach Sie bis zur Fristsetzung zum 18.02.2019 Ihren Antrag zurückziehen konnten. Dies ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt. Der Vorgang wurde daher bereits weiter geführt und der Betrieb angehört. Sollte der Betrieb nunmehr die Herausgabe des Namens und der Anschrift des Antragstellers erfragen, werden wir den Vorgang an die senatorische Behörde zur weiteren Prüfung, ob Ihre Daten nun weitergegeben werden müssen, abgeben. Mit freundlichen Grüßen