Kontrollbericht zu Fly Cocktailbar, Neuburg an der Donau

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Fly Cocktailbar
Oskar-Wittmann-Straße 1
86633 Neuburg an der Donau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    3. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Fly Cocktailbar, Neuburg an der Donau [#217301]
Datum
3. April 2021 18:37
An
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Fly Cocktailbar Oskar-Wittmann-Straße 1 86633 Neuburg an der Donau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217301/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Ihr Antrag Fly Cocktailbar Widersprüchliche Angaben
Von
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag Fly Cocktailbar
Datum
14. April 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,7 MB
Widersprüchliche Angaben
<< Anfragesteller:in >>
AW: Widersprüchliche Informationen [#217301] Sehr geehrte Damen und Herren, ich entschuldige mich für die widersp…
An Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widersprüchliche Informationen [#217301]
Datum
21. April 2021 21:22
An
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich entschuldige mich für die widersprüchlichen Informationen. Ich beantrage die Informationen bei der Fly Cocktailbar Elisenpl. 38, 86633 Neuburg an der Donau Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 217301 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Widersprüchliche Informationen [#217301] Sehr << Anrede >> ich würde gerne meine Anfrage nach der…
An Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widersprüchliche Informationen [#217301]
Datum
7. Mai 2021 14:46
An
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich würde gerne meine Anfrage nach der Herausgabe der Lebensmittelkontrollberichte der Fly Cocktailbar zurückziehen. Ich habe mich geirrt und brauche die Informationen deshalb nicht. Ich entschuldige mich für die Mühen, die ich Ihnen gemacht habe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217301/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Immissionsschutz
Antrag VIG - Fly Bar Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 07.05.2021 teilen Sie mit, dass Sie Ihren Antrag zurück…
Von
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Immissionsschutz
Betreff
Antrag VIG - Fly Bar
Datum
10. Mai 2021 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
9,0 KB


Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 07.05.2021 teilen Sie mit, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen. Hiermit bestätigen wir den Eingang dieser E-Mail und erklären das Verfahren für beendet. Mit freundlichen Grüßen