Kontrollbericht zu Förnzler, Öhringen

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Förnzler
Untere Torstraße 19
74613 Öhringen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG.

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen.

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“).

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen.

Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Februar 2019
  • Frist
    7. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Julian Jacoby
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Hohenlohekreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Julian Jacoby
Betreff
Kontrollbericht zu Förnzler, Öhringen [#55795]
Datum
5. Februar 2019 15:24
An
Landratsamt Hohenlohekreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Förnzler Untere Torstraße 19 74613 Öhringen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Julian Jacoby <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Jacoby << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Hohenlohekreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Guten Tag Herr Jacoby, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 05.02.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie un…
Von
Landratsamt Hohenlohekreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Förnzler, Öhringen [#55795]
Datum
8. Februar 2019 10:37
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Jacoby, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 05.02.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Hohenlohekreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrte Herr Jacoby, hiermit bestätigen wir den Eingang…
Von
Landratsamt Hohenlohekreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
8. Februar 2019
Status
Sehr geehrte Herr Jacoby, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfragen vom 05.02.2019. Sie beantragen Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz zur Metzgerei Förnzler, Öhringen und der Hofmetzgerei Hack, Pfedelbach. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach §2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sie die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung widersprochen. Hierzu haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, das Recht. Ihre besondere Situation haben Sie jedoch nicht dargelegt. Bisher ist Ihr Widerspruch somit unbegründet. Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Dritten (betroffener Betrieb) diesem der Name und die Adresse des Antragstellers offen zu legen ist. Wird der Widerspruch der Datenweitergabe nicht zurückgenommen oder entsprechend begründet, ist daher eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag unter dieser Vorgabe aufrechterhalten wollen oder Ihren Antrag zurücknehmen möchten. Falls Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, bitten wir weiterhin um Mitteilung, ob Sie mit Ihrer Frage zu Ziffer 1 nur die durchgeführte Routinekontrolle meinen oder alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen wie z.B. auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Absatz 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen postalisch. Mit freundlichen Grüßen

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Julian Jacoby
AW: Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#55795] Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank…
An Landratsamt Hohenlohekreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Julian Jacoby
Betreff
AW: Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#55795]
Datum
28. Februar 2019 17:17
An
Landratsamt Hohenlohekreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Ausführungen. Da nach Art. 5 I lit. c DSGVO eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein sollte, widerspreche ich der unaufgeforderten Weitergabe meiner Daten an den betroffenen Betrieb. Die Weitergabe sollte insbesondere dann nicht erforderlich sein, wenn es keine Beanstandungen gab und ein Drittbeteiligungsverfahren sich meines Erachtens erübrigen würde. Trotzdem erhalte ich meinen Antrag auf Zugang zu den Informationen aufrecht. Ich konkretisieren meinen Antrag dahingehend, dass ich Informationen zu den letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen dieses Betriebes wünsche, sofern es dort zu Beanstandungen kam. Ebenfalls wünsche ich die Zeitpunkte zu erfahren, wann die letzten beiden Prüfungen stattgefunden haben. Sollten die Kosten den Rahmen von 1000 Euro übersteigen, wovon ich nach derzeitigem Kenntnisstand definitiv nicht ausgehe, bitte ich um vorherige Mitteilung. Sollte der überprüfte Betrieb auf die Herausgabe meiner Daten bestehen, bitte ich darum, mir diesen Schriftverkehr ebenfalls zukommen zu lassen. Auch hier können sie personenbezogene Daten schwärzen, sofern sie aus Ihrer Sicht nicht erforderlich sind. Mit freundlichen Grüßen Julian Jacoby Anfragenr: 55795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Jacoby << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>