Kontrollbericht zu Franco's kitchen, Kürten

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Franco's kitchen
Bensberger Straße 1
51515 Kürten

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die Betriebsprüfung am 29.03.2022 ergab laut Landrat keine besonderen Beanstandungen
Die Betriebsprüfung am 29.03.2022 ergab laut Landrat 3 eringgradige bauliche Mängel

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juni 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Franco's kitchen, Kürten [#250323]
Datum
1. Juni 2022 07:54
An
Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Franco's kitchen Bensberger Straße 1 51515 Kürten 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250323 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250323/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Franco's kitchen, Kürten“ v…
An Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Franco's kitchen, Kürten [#250323]
Datum
4. August 2022 11:08
An
Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Franco's kitchen, Kürten“ vom 01.06.2022 (#250323) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird hier unter d…
Von
Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Franco's kitchen, Kürten [#250323]
Datum
22. August 2022 12:46
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

image001.jpg
2,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird hier unter dem Az. 39/6 Be 2022-100 bearbeitet. Dieses bitte ich bei allen Antworten anzugeben. Leider wurde mir Ihre Anfrage erst im Zuge Ihrer Erinnerung vom 04.08.2022 weitergeleitet, sodass eine Bearbeitung vorher nicht möglich war. Ich bitte die Verzögerung zu entschuldigen und danke für Ihr Verständnis. Ich weise Sie darauf hin, dass sich wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Erfolgreiche Antwort - Rheinisch-Bergischer Kreis - Francos Kitchen Erfolgreiche Antwort - Rheinisch-Bergischer Kr…
Von
Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Erfolgreiche Antwort - Rheinisch-Bergischer Kreis - Francos Kitchen
Datum
27. September 2022
Status
Warte auf Antwort
Erfolgreiche Antwort - Rheinisch-Bergischer Kreis - Francos Kitchen Die Betriebsprüfung am 29.03.2022 ergab laut Landrat keine besonderen Beanstandungen Die Betriebsprüfung am 29.03.2022 ergab laut Landrat geringgradige bauliche Mängel
<< Anfragesteller:in >>
AW: Erfolgreiche Antwort - Rheinisch-Bergischer Kreis - Francos Kitchen [#250323] Sehr << Anrede >> v…
An Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erfolgreiche Antwort - Rheinisch-Bergischer Kreis - Francos Kitchen [#250323]
Datum
2. November 2022 11:13
An
Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben 39/6-Be 2022-100 vom 27.09.2022. Bitte übermitteln Sie mir noch die Beanstandungen zu der Kontrolle am 29.03.2022 und 05.12.2019. Siehe hierzu: << Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250323 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250323/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
AW: Erfolgreiche Antwort - Rheinisch-Bergischer Kreis - Francos Kitchen [#250323] Sehr << Antragsteller:in &…
Von
Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Erfolgreiche Antwort - Rheinisch-Bergischer Kreis - Francos Kitchen [#250323]
Datum
10. November 2022 13:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom 02.11.2022. Diese habe ich zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Stelle weitergeleitet. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen kann sich die Beantwortung Ihrer Mail z.Zt. verzögern. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Mit freundlichen Grüßen

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Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
AW: Erfolgreiche Antwort - Rheinisch-Bergischer Kreis - Francos Kitchen [#250323] Sehr << Antragsteller:in &…
Von
Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Erfolgreiche Antwort - Rheinisch-Bergischer Kreis - Francos Kitchen [#250323]
Datum
15. November 2022 10:20
Status
image003.jpg
1,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre nochmalige Anfrage weise ich auf Folgendes hin: Der Informationsanspruch des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 VIG bezieht sich lediglich auf „von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes". Das Bundesverwaltungsgericht weist mit Blick auf eine Auskunftserteilung nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 VIG darauf hin, dass die zuständige Behörde bei der Zugänglichmachung von Informationen stets darauf zu achten hat, dass allein die vom Gesetz in den Blick genommenen Abweichungen mitgeteilt werden. Regelkonformes Verhalten des Unternehmers dürfe hierbei auch nicht mittelbar oder nebenbei zugänglich gemacht werden. Da die Inhalte der Kontrollberichte regelmäßig über den oben bezeichneten Informationsanspruch hinaus gehen, ist mir eine vollständige Übersendung nicht möglich. Sie erhalten daher nachfolgend die maßgeblichen Auszüge aus dem Kontrollbericht vom 05.12.2019 mit den festgestellten Abweichungen: In der Küche bestehen Fliesenschäden, diese sind zu beseitigen. Die Decke ist verunreinigt mit Lebensmittelresten und stark verrußt. Ein Neuanstrich ist notwendig. Die Türe als auch die Türzarge (Küche) sind beschädigt und verquollen. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information gedient zu haben. Mit freundlichen Grüßen