Kontrollbericht zu Freeway B42 American Restaurant, Rüsselsheim am Main

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Freeway B42 American Restaurant
Lise-Meitner-Straße 6
65428 Rüsselsheim am Main

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Freeway B42 American Restaurant, Rüsselsheim am Main [#44103]
Datum
16. Januar 2019 14:42
An
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Freeway B42 American Restaurant Lise-Meitner-Straße 6 65428 Rüsselsheim am Main 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Veterinäramt
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres o.a. Antrages vom 16.01.2019. Ich werd…
Von
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Freeway B42 American Restaurant, Rüsselsheim am Main [#44103]
Datum
17. Januar 2019 14:10
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres o.a. Antrages vom 16.01.2019. Ich werde den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und meiner Beantwortung gemäß § 5 VIG anhören. Ich weise darauf hin, dass ich gemäß § 5 Absatz 2 Satz 3 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten bin, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Sie haben der Weitergabe Ihrer Daten jedoch bereits widersprochen. Hierzu haben Sie gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, auch das Recht. Solche Gründe haben Sie bisher jedoch noch nicht dargelegt. Hierzu gebe ich Ihnen innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Email Gelegenheit. Ich weise bereits jetzt daraufhin, dass sich die Frist des § 5 Abs. 2 VIG jedoch um einen weiteren Monat verlängert, sofern ein Dritter beteiligt wird. Eine Beantwortung meinerseits erfolgt aus Datenschutzgründen zukünftig nur postalisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> zur Erfüllung der Vorschriften des § 5 Absatz 2 Satz 3 VIG gestatte ich Ihnen…
An Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Freeway B42 American Restaurant, Rüsselsheim am Main [#44103]
Datum
17. Januar 2019 18:27
An
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> zur Erfüllung der Vorschriften des § 5 Absatz 2 Satz 3 VIG gestatte ich Ihnen, auf Anfrage meinen Namen und meine Anschrift offenzulegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 44103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Veterinäramt
Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); hier: lhr Widerspruch zur Weiterleitung lhrer pe…
Von
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); hier: lhr Widerspruch zur Weiterleitung lhrer persönlichen Daten an Dritte
Datum
8. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 18.01.2019 haben Sie der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten nur auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers zugestimmt. Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG ist die Bekanntgabe der Entscheidung über den gestellten Auskunftsantrag an den oder die Dritte (Lebensmittelunternehmer) zwingend vorzunehmen, unabhängig davon, dass dem Lebensmittelunternehmer auf Nachfrage Namens- und Adressdaten der antragstellenden Person mitzuteilen sind (§ 5 Abs. 2 Satz 4 VIG). Ihre persönlichen Daten werden daher spätestens im Rahmen der Bekanntgabe an den oder die Dritte zu Übermitteln sein. In Anbetracht dieser gesetzlichen Vorgaben ist Ihr Widerspruch gegen die Datenweitergabe bei gewollter Entscheidung über den Antrag nicht wirksam und mithin nicht zu beachten. Sie werden daher um Mitteilung bis spätestens 25.02.2019 gebeten, ob sie unter Berücksichtigung dessen, an dem gestellten Auskunftsantrag festhalten. Sollten Sie sich bis zum 25.02.2019 nicht hierzu geäußert haben, gehe ich davon aus, dass eine Entscheidung über Ihren Antrag nicht mehr gewollt ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); hier: lhr Widerspruch zur Weiterleitung lhre…
An Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); hier: lhr Widerspruch zur Weiterleitung lhrer persönlichen Daten an Dritte [#44103]
Datum
14. Februar 2019 19:44
An
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Frau Roth, während ich § 5 Absatz 2 Satz 3 VIG nicht so interpretiere, dass eine Bekanntgabe über die Entscheidung unbedingt die Weitergabe meiner persönlichen Daten erfordert, nehme ich hin, dass es weitere Vorschriften geben könnte, die dies indirekt doch erforderlich machen. Ich teile Ihnen daher mit, dass ich auch unter den Berücksichtigung der Tatsache, dass meine persönlichen Daten dem Lebensmittelunternehmer mitgeteilt werden an dem gestellten Antrag festhalte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 44103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); hier: lhr Widerspruch zur Weiterleitung lhre…
An Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); hier: lhr Widerspruch zur Weiterleitung lhrer persönlichen Daten an Dritte [#44103]
Datum
20. März 2019 21:49
An
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> können Sie mir etwas zum Fortschritt bezüglich meiner Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Freeway B42 American Restaurant, Rüsselsheim am Main“ vom 16.01.2019 (#44103) berichten? Ich denke sie hätte inzwischen beantwortet sein sollen, ich habe aber jetzt schon länger nichts mehr dazu gehört. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 44103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kreis Groß-Gerau
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG)
Von
Kreis Groß-Gerau
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG)
Datum
4. April 2019
Status
Warte auf Antwort

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Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Veterinäramt
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG); Grundbescheid vom 04.04.2019
Von
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG); Grundbescheid vom 04.04.2019
Datum
24. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen