Kontrollbericht zu Fritz daily, Osnabrück

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Fritz daily
Lotter Straße 42
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Juli 2019
  • Frist
    10. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beid…
An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Fritz daily, Osnabrück [#156843]
Datum
11. Juli 2019 07:00
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Fritz daily Lotter Straße 42 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 11.07.2019. Nach erfolgter rechtlicher Prüfu…
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Betreff
Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten zum Antrag nach VIG:: Kontrollbericht zu Fritz daily, Osnabrück [#156843]
Datum
31. Juli 2019 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 11.07.2019. Nach erfolgter rechtlicher Prüfung müssen Sie sich entscheiden ob Sie bei Anfrage des Unternehmens mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden sind. Da Sie in Ihrer Anfrage der Datenweitergabe ausdrücklich widersprochen haben, kann eine weitere Bearbeitung nicht erfolgen, da der angefragte Betrieb gem. § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG das Recht hat sich nach dem Antragssteller, also Ihnen zu erkundigen. Ohne Zustimmung zur Weitergabe wäre Ihr Antrag somit abzulehnen. Sollten Sie an Ihrem Antrag auf Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz festhalten, bitte ich bis einschließlich zum 06.08.2019 um schriftliche Bestätigung und Einverständnis zur Weitergabe Ihrer Daten. Sollte bis dahin keine schriftliche Bestätigung zur Weitergabe Ihrer Daten vorliegen, müssen Sie, ohne erneutes Anschreiben, mit der Ablehnung Ihrer Anfrage rechnen. Mit freundlichen Grüßen