Kontrollbericht zu FZ Neumünster GmbH & Co KG

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

FZ Neumünster GmbH & Co KG
Baeyerstraße 10
24536 Neumünster

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost.

Ergebnis der Anfrage

Teilauskunft:

- Kontrolle 07.01.2020: minf. 3 ungeschwärzte Beanstandungen, 1 mutmaßliche Beanstandung geschwärzt
- Kontrolle 25.08.2021: keine Beanstandung

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Dezember 2021
  • Frist
    29. Januar 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu FZ Neumünster GmbH & Co KG [#236294]
Datum
27. Dezember 2021 11:57
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: FZ Neumünster GmbH & Co KG Baeyerstraße 10 24536 Neumünster 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236294/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Bea…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu FZ Neumünster GmbH & Co KG [#236294]
Datum
30. Dezember 2021 17:46
Status
Warte auf Antwort
image001.png
18,7 KB


Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde der Stadt Neumünster. Wir haben Ihre Anfrage – mit Ihrer Bitte einer postalischen Antwort - daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu FZ Neumünster GmbH & Co KG“ vom 27.12.20…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu FZ Neumünster GmbH & Co KG [#236294]
Datum
29. Januar 2022 14:31
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu FZ Neumünster GmbH & Co KG“ vom 27.12.2021 (#236294) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236294/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung …
An Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
31. Januar 2022
An
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Status
PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu FZ Neumünster GmbH & Co KG" vom 27.12.2021 (#236294) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu FZ Neumünster GmbH & Co KG“ vom 27.12.20…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: NKontrollbericht zu FZ Neumünster GmbH & Co KG [#236294]
Datum
2. Februar 2022 10:38
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu FZ Neumünster GmbH & Co KG“ vom 27.12.2021 (#236294) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236294/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu FZ Neumünster GmbH & Co KG“ vom 27.12.20…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: NKontrollbericht zu FZ Neumünster GmbH & Co KG [#236294]
Datum
16. Februar 2022 16:41
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu FZ Neumünster GmbH & Co KG“ vom 27.12.2021 (#236294) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236294/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Anforderung Kontrollberichte PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnun…
An Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anforderung Kontrollberichte
Datum
2. März 2022
An
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Status
PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: FZ Neumünster GmbH & Co KG Baeyerstraße 10 24536 Neumünster 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung …
An Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht Details
Von
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Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
21. März 2022
An
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Status
PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu FZ Neumünster GmbH & Co KG" vom 27.12.2021 (#236294) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Erinnerung Kontrollberichte PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung…
An Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht Details
Von
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Via
Briefpost
Betreff
Erinnerung Kontrollberichte
Datum
21. März 2022
An
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Status
PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, die gesetzlich vorgeschriebenen Zeit meiner privaten VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu FZ Neumünster GmbH & Co KG" vom 02.03.2022 per Fax läuft in 12 Tagen ab. Bitte beantworten Sie meine Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Bescheid über falschen Anfragezeitraum.
Bescheid über falschen Anfragezeitraum.
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Information über die Datenweitergabe an den Betrieb.
Information über die Datenweitergabe an den Betrieb.
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Teiklauskunft: - Kontrolle 07.01.2020: minf. 3 ungeschwärzte Beanstandungen, 1 mutmaßliche Beanstandung geschwärz…
Teiklauskunft: - Kontrolle 07.01.2020: minf. 3 ungeschwärzte Beanstandungen, 1 mutmaßliche Beanstandung geschwärzt - Kontrolle 25.08.2021: keine Beanstandung
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Veterinär- und …
An Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht Details
PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihre Auskunft vom 11.01.2023 zu meinen Anfragen bzgl. FZ Neumünster GmbH & Co KG, Baeyerstraße 10, 24536 Neumünster erhebe ich Widerspruch. Begründung: Sie haben den Verstoß bzw. die Verstöße zum Kontrollpunkt Hygiene (Hygienemanagement, Betriebliche Eigenkontrolle), HACCP unzulässigerweise geschwärzt. Mit freundlichen Grüßen,

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Anforderung Kontrollberichte PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnun…
An Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht Details
Von
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Briefpost
Betreff
Anforderung Kontrollberichte
Datum
23. Januar 2023
An
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Status
PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: FZ Neumünster GmbH & Co KG Baeyerstraße 10 24536 Neumünster 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Die in Ihrem Bescheid vom 02.11.2022 genannten Kontrollen über den falschen Anfragezeitraum sind nicht Bestandteil dieser Anfrage. Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,