Kontrollbericht zu Gambrinus, Suhl

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gambrinus
Neundorfer Straße 5
98527 Suhl

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. April 2022 13:15
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Gesundheitsamt Suhl - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gambrinus, Suhl [#245316]
Datum
19. April 2022 22:20
An
Gesundheitsamt Suhl - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gambrinus Neundorfer Straße 5 98527 Suhl 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245316 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245316/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Gambrinus, Suhl“ vom 02.04.2022…
An Gesundheitsamt Suhl - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristüberschreitung - Kontrollbericht zu Gambrinus, Suhl [#245316]
Datum
22. Juni 2022 17:20
An
Gesundheitsamt Suhl - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Gambrinus, Suhl“ vom 02.04.2022 (#245316) übersandten Sie mir die begehrten Informationen nicht, obwohl die gesetzlich vorgegebene Frist hierfür inzwischen abgelaufen ist. Daher bitte ich Sie höflich meinen Antrag alsbald zu bearbeiten. Andernfalls werde ich zu gegebener Zeit Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund von längerfristigen EDV-Problemen hat die Stadt Suhl Ihre u. g. …
Von
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Fristüberschreitung - Kontrollbericht zu Gambrinus, Suhl [#245316]
Datum
23. Juni 2022 09:31
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
11,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund von längerfristigen EDV-Problemen hat die Stadt Suhl Ihre u. g. Anfrage nach dem VIG nicht erhalten. Sie hätten eigentlich eine Rückmeldung zur Unzustellbarkeit Ihrer E-Mail erhalten haben. Da die Anfrage nun vorliegt wird selbstverständlich eine Bearbeitung erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Nachricht. Ursprünglich stellte ich meine Anfrage am 06.04…
An Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fristüberschreitung - Kontrollbericht zu Gambrinus, Suhl [#245316]
Datum
23. Juni 2022 11:19
An
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Nachricht. Ursprünglich stellte ich meine Anfrage am 06.04.2022 und erhielt eine Unzustellbarkeitsmeldung. Daher übersandte ich sie am 19.04.2022 erneut; dieses Mal an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>>. Das Sendeprotokoll zeigt, dass diese Nachricht bei Ihnen einging: Apr 19 22:20:13 mail postfix/smtpd[3243253]: 1EC73A40713: client=localhost.localdomain[127.0.0.1], sasl_method=PLAIN, sasl_username=<<E-Mail-Adresse>> Apr 19 22:20:13 mail postfix/cleanup[3243270]: 1EC73A40713: message-id=<<Name und E-Mail-Adresse>> Apr 19 22:20:13 mail opendkim[2754415]: 1EC73A40713: DKIM-Signature field added (s=mail, d=fragdenstaat.de) Apr 19 22:20:13 mail postfix/qmgr[2945850]: 1EC73A40713: from=<<Name und E-Mail-Adresse>>, size=5175, nrcpt=1 (queue active) Apr 19 22:20:14 mail postfix/smtp[3243273]: 1EC73A40713: to=<<Name und E-Mail-Adresse>>, relay=mailrelay1.cm-system.de[80.149.231.6]:25, delay=1.3, delays=0.09/0.01/0.29/0.91, dsn=2.0.0, status=sent (250 2.0.0 Ok: queued as 16D781E039E) Apr 19 22:20:14 mail postfix/qmgr[2945850]: 1EC73A40713: removed Daher gehe ich davon aus, dass die Frist des § 5 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 VIG am 20.04.2022 begann und am 19.06.2022 endete. Ich bin verwundert, dass sich nun das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen bei mir meldet, obwohl ich meine Anfrage an das Gesundheitsamt Suhl richtete. Darf ich daraus schließen, dass das LRA Schmalkalden-Meiningen für den Betrieb Gambrinus in 98527 Suhl zuständig ist und das Gesundheitsamt Suhl meine Anfrage daher an Sie weitergeleitet hat? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245316 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245316/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Hallo << Antragsteller:in >> insofern Sie keine Unzustellbarkeitsbenachrichtigung bekommen haben, be…
Von
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Fristüberschreitung - Kontrollbericht zu Gambrinus, Suhl [#245316]
Datum
23. Juni 2022 11:39
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
11,2 KB


Hallo << Antragsteller:in >> insofern Sie keine Unzustellbarkeitsbenachrichtigung bekommen haben, bedauern wir das. Ich kann Ihnen versichern, dass die Stadt Suhl im fraglichen Zeitraum keine E-Mails empfangen konnte. Die Stadt Suhl wird durch unsere Behörde vorübergehend fachlich vertreten. Die Zuständigkeit der Stadt Suhl bleibt bestehen. Wie bereits erwähnt, wird Ihre Anfrage nun bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
Gesundheitsamt Suhl - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Eingangsbestätigung
Von
Gesundheitsamt Suhl - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
27. Juni 2022
Status
Anfrage abgeschlossen

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Gesundheitsamt Suhl - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
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