Kontrollbericht zu Ganesha, Landsberg am Lech

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ganesha
Hauptplatz 175
86899 Landsberg am Lech

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

bis heute keine antwort.
löblich was ihr da macht.

aber

eure seite ist unübersichtlich bis rätselhaft.
werde keine anfrage mehr machen.
warte noch ein paar monate auf antwort.

aber dennoch vielen dank
mit freundlichen grüßen
ulli stahl

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. November 2023
  • Frist
    30. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

ulrich stahl
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landratsamt Landsberg am Lech Details
Von
ulrich stahl
Betreff
Kontrollbericht zu Ganesha, Landsberg am Lech [#293596]
Datum
28. November 2023 09:23
An
Landratsamt Landsberg am Lech
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ganesha Hauptplatz 175 86899 Landsberg am Lech 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen ulrich stahl Anfragenr: 293596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293596/ Postanschrift ulrich stahl << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen ulrich stahl
Landratsamt Landsberg am Lech
Antrag nach dem VIG Sehr geehrter Herr Stahl, Ihre Anfrage ist am 28.11.2023 bei uns eingegangen und kann aus Abw…
Von
Landratsamt Landsberg am Lech
Betreff
Antrag nach dem VIG
Datum
5. Dezember 2023 10:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Stahl, Ihre Anfrage ist am 28.11.2023 bei uns eingegangen und kann aus Abwesenheits- und Krankheitsgründen erst ab dem heutigen Tage bearbeitet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis dafür. Mit freundlichen Grüßen
ulrich stahl
AW: Antrag nach dem VIG [#293596]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ganesha, Land…
An Landratsamt Landsberg am Lech Details
Von
ulrich stahl
Betreff
AW: Antrag nach dem VIG [#293596]
Datum
30. Dezember 2023 09:35
An
Landratsamt Landsberg am Lech
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ganesha, Landsberg am Lech“ vom 28.11.2023 (#293596) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen ulrich stahl
Landratsamt Landsberg am Lech
Automatische Antwort: Antrag nach dem VIG [#293596] Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich bis zum 03.01…
Von
Landratsamt Landsberg am Lech
Betreff
Automatische Antwort: Antrag nach dem VIG [#293596]
Datum
30. Dezember 2023 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich bis zum 03.01.2024 nicht an meinem Arbeitsplatz. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. Sie können auch eine email an <<E-Mail-Adresse>> senden. Mit freundlichen Grüßen,

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Landratsamt Landsberg am Lech
AW: Antrag nach dem VIG [#293596] Sehr geehrter Herr Stahl, hiermit möchte ich mich bei Ihnen höflichst für die v…
Von
Landratsamt Landsberg am Lech
Betreff
AW: Antrag nach dem VIG [#293596]
Datum
3. Januar 2024 15:55
Status
Sehr geehrter Herr Stahl, hiermit möchte ich mich bei Ihnen höflichst für die verzögerte Bearbeitung aus Krankheits- und Urlaubsgründen entschuldigen. Der Bewilligungsbescheid ist auf postalischem Weg zu Ihnen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen