Kontrollbericht zu Ganga, München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ganga
Baaderstraße 11
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

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  • Datum
    28. August 2020
  • Frist
    30. September 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Maximilian Schalch
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
Maximilian Schalch
Betreff
Kontrollbericht zu Ganga, München [#196160]
Datum
28. August 2020 06:34
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ganga Baaderstraße 11 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maximilian Schalch Anfragenr: 196160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196160/ Postanschrift Maximilian Schalch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Schalch
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Eingangsbestätigung VIG-Antrag Ganga Sehr geehrter Herr Schalch, wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres …
Sehr geehrter Herr Schalch, wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Da der Betrieb unter Umständen über Ihren VIG-Antrag informiert werden muss, kann die gesetzlich festgelegte Frist zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG) betragen. Da aktuell eine Vielzahl von Anträgen eingehen, kann diese Frist ggf. nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen. Da im Rahmen der Bescheiderstellung unter Umständen eine Interessenabwägung erforderlich ist, wird angeraten, uns die Gründe für Ihre Anfrage mitzuteilen. Es besteht keine Pflicht zur Abgabe der Erklärung. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie aus haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Schalch
AW: Eingangsbestätigung VIG-Antrag Ganga [#196160] Guten Tag Frau Fritzsche, vielen Dank für Ihre Bestätigung. Di…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
Maximilian Schalch
Betreff
AW: Eingangsbestätigung VIG-Antrag Ganga [#196160]
Datum
9. September 2020 15:45
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau Fritzsche, vielen Dank für Ihre Bestätigung. Diesbezüglich habe ich eine Rückfrage. Sie schrieben: > Da im Rahmen der Bescheiderstellung unter Umständen eine Interessenabwägung erforderlich ist, wird angeraten, uns die Gründe für Ihre Anfrage mitzuteilen. Es besteht keine Pflicht zur Abgabe der Erklärung. Damit ich eine adequate Begründung liefern kann, wäre wichtig zu wissen: Wer nimmt diese Abwägung vor, und mit wessen/welchen Interessen werden meine Beweggründe gegengewogen? Vielen Dank und einen schönen sonnigen Tag, Maximilian Schalch Anfragenr: 196160 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
AW: Eingangsbestätigung VIG-Antrag Ganga [#196160] Sehr geehrter Herr Schalch, die Abwägung wird durch unsere Di…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
AW: Eingangsbestätigung VIG-Antrag Ganga [#196160]
Datum
10. September 2020 08:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schalch, die Abwägung wird durch unsere Dienststelle entgegengenommen. Mittlerweile handelt es sich aber bei den VIG-Anträgen um Routineverfahren, so dass eine Begründung nicht unbedingt erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Schalch
AW: Eingangsbestätigung VIG-Antrag Ganga [#196160] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreihei…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
Maximilian Schalch
Betreff
AW: Eingangsbestätigung VIG-Antrag Ganga [#196160]
Datum
20. Oktober 2020 07:41
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ganga, München“ vom 28.08.2020 (#196160) wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Frist ist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Wie ist der aktuelle Stand, und innerhalb welcher Zeit glauben Sie mir die Informationen zur Verfügung stellen zu können? Vielen Dank, Maximilian Schalch Anfragenr: 196160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196160/ Postanschrift Maximilian Schalch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Maximilian Schalch
AW: Automatische Antwort: Eingangsbestätigung VIG-Antrag Ganga [#196160] Sehr geehrte<< Anrede >> mei…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
Maximilian Schalch
Betreff
AW: Automatische Antwort: Eingangsbestätigung VIG-Antrag Ganga [#196160]
Datum
26. Oktober 2020 14:47
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ganga, München“ vom 28.08.2020 (#196160) wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Frist ist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Wie ist der aktuelle Stand, und innerhalb welcher Zeit glauben Sie mir die Informationen zur Verfügung stellen zu können? Vielen Dank, Maximilian Schalch Anfragenr: 196160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196160/ Postanschrift Maximilian Schalch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
VIG-Antrag Ganga [#196160] Sehr geehrter Herr Schalch, der Betrieb wurde mit Schreiben vom 02.09.20 zu der gepla…
Sehr geehrter Herr Schalch, der Betrieb wurde mit Schreiben vom 02.09.20 zu der geplanten Informationsgewährung angehört. Demnächst wird der Betrieb über die geplante Auskunft informiert. Möglicherweise wird ein Rechtsmittel eingelegt. Dann kann sich das verwaltungsgerichtliche Verfahren sehr lange hinziehen. Sie würden zu dem Verfahren beigeladen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, den Antrag zurüchzunehmen. Mit freundlichen Grüßen

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Maximilian Schalch
AW: VIG-Antrag Ganga [#196160] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlich…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
Maximilian Schalch
Betreff
AW: VIG-Antrag Ganga [#196160]
Datum
28. Oktober 2020 06:41
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Maximilian Schalch Anfragenr: 196160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196160/ Postanschrift Maximilian Schalch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>