Kontrollbericht zu Garchinger Augustiner, Garching b

Anfrage an: Landratsamt München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Garchinger Augustiner
Freisinger Landstraße 4
85748 Garching b. München

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2022
  • Frist
    6. September 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Garchinger Augustiner, Garching b [#256239]
Datum
3. August 2022 12:24
An
Landratsamt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Garchinger Augustiner Freisinger Landstraße 4 85748 Garching b. München 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256239/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt München
Ihr Antrag nach dem VIG Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG is…
Von
Landratsamt München
Betreff
Ihr Antrag nach dem VIG
Datum
3. August 2022 13:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG ist bei uns eingegangen, und wird so bald wir möglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt München
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Bekanntgabe der Entscheidung über die Informationsgewährung nach § 5 Abs. 2 S.…
Von
Landratsamt München
Via
Briefpost
Betreff
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Bekanntgabe der Entscheidung über die Informationsgewährung nach § 5 Abs. 2 S. 3 VIG
Datum
30. August 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,5 MB
nach Prüfung Ihres Antrags vom 03.08.2022 auf Informationserteilung nach VIG haben wir uns für die Übermittlung der angeforderten Informationen entschieden. Diese Entscheidung wurde dem betroffenen Lebensmittelunternehmer bekanntgegeben. Wir werden Ihnen die Informationen nach Ablauf von 10 Werktagen in Form von Kopien der Kontrollberichte postalisch übersenden, wenn der Dritte nicht innerhalb von 10 Werktagen gerichtlich gegen diese Entscheidung vorgeht.
Landratsamt München
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage zu ”Garchinger Augustiner", Freisinger Landstraße 4, 85748 G…
Von
Landratsamt München
Via
Briefpost
Betreff
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage zu ”Garchinger Augustiner", Freisinger Landstraße 4, 85748 Garching bei München
Datum
26. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,4 MB
anbei erhalten Sie die beantragten Informationen nach Verbraucherinformationsgesetz. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Verbraucherinformationsgesetz allein Auskunftsansprüche gegenüber Behörden umfasst, jedoch keine Aussage zur Zulässigkeit der Weiterverwendung der erhaltenen Informationen durch Sie als Antragsteller trifft. Ob und wie Sie die Informationen weiterverwenden, liegt daher in Ihrer alleinigen Verantwortung und Risiko. Die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Überprüfungen des Betriebs fanden an folgenden Terminen statt: 20.02.2018. Sofern nur ein Kontrolidatum genannt ist, gab es entweder bisher nur eine Kontrolle in diesem Betrieb oder weitere Kontrollen unterliegen der Ausschlussfrist nach § 3 S.1 Nr. 1 Buchstabe e VIG (Informationen, die vor mehr als fünf Jahren seit der Antragstellung entstanden sind). Dabei gab es Beanstandungen. Den jeweiligen Kontrollbericht fügen wir als Anlage bei. Sofern nur ein Bericht beigefügt ist, gab es bei der anderen Kontrolle keine Beanstandungen oder diese unterliegt der Ausschlussfrist nach § 3 S.1 Ni. 1 Buchstabe e VIG (Informationen, die vor mehr als fünf Jahren seit der Antragstellung entstanden sind). Bitte beachten Sie, dass auch Behördenmitarbeiter/innen ein Recht auf Wahrung ihrer Daten haben. Falls Sie dieses Schreiben veröffentlichen oder weitergeben, müssen von Ihnen sämtliche personenbezogenen Daten geschwärzt werden. Dies gilt auch für Telefonnummern und E-Mail-Adressen.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, laut Ihrem Schreiben vom 30.8. sollte ich den „Kontrollbericht zu Garchinger Augus…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem VIG „Kontrollbericht zu Garchinger Augustiner, Garching b“ [#256239]
Datum
30. September 2022 12:39
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, laut Ihrem Schreiben vom 30.8. sollte ich den „Kontrollbericht zu Garchinger Augustiner, Garching b“ zugeschickt bekommen. Leider ist er noch nicht bei mir eingegangen. Bitte schicken Sie mir diesen erneut zu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Der Kontrollbericht war eben im Briefkasten. Vielen Dank dafür! Mit freundlichen …
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem VIG „Kontrollbericht zu Garchinger Augustiner, Garching b“ [#256239]
Datum
30. September 2022 15:32
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Der Kontrollbericht war eben im Briefkasten. Vielen Dank dafür! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>