Kontrollbericht zu Gasthaus Fehr, Burkardroth

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gasthaus Fehr
Madonnastraße 15
97705 Burkardroth

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

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  • Datum
    4. Februar 2024
  • Frist
    9. April 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landratsamt Bad Kissingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gasthaus Fehr, Burkardroth [#299189]
Datum
4. Februar 2024 12:53
An
Landratsamt Bad Kissingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gasthaus Fehr Madonnastraße 15 97705 Burkardroth 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299189/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Bad Kissingen
Eingangsbestätigung Ihr Antrag vom 04.02.2024 ist beim Landratsamt Bad Kissingen eingegangen. Nach Angabe von Herr…
Von
Landratsamt Bad Kissingen
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
5. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag vom 04.02.2024 ist beim Landratsamt Bad Kissingen eingegangen. Nach Angabe von Herrn F. findet keine Speisenherstellung mehr statt. Es werden einmal jährlich Schnitzel abgegeben. Die Entscheidung über Ihren Antrag erfordert die Beteiligung Dritter, so dass sich die Bearbeitungsfrist gern. § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate verlängert.
Landratsamt Bad Kissingen
Bescheid Bescheid: .1. Dem Antrag auf Informationsgewährung wird stattgegeben. 2. Die Informationsgewä{lrung erfol…
Von
Landratsamt Bad Kissingen
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
5. März 2024
Status
Warte auf Antwort
Bescheid: .1. Dem Antrag auf Informationsgewährung wird stattgegeben. 2. Die Informationsgewä{lrung erfolgt in folgen.der Form: a) Bekanntgabe der Daten der letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfung. b) Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichtes, wenn Beanstandungen im Sinne von unzulässigen Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), der auf Grund _des LFGB erlassenen Rechtsverordnungen und unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich des LFGB vorliegen. Die Information wird 10 Tage nach Zustellung dieses Bescheids an den betroffenen Dritten in Schriftform bekannt gegeben, sofern bis dahin keine gerichtliche Untersagung erfolgt ist. 3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Bescheides sind kraft Gesetzes sofort vollzieh bar. 4. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Veterinäramt und Lebensi:n ittelü berw ach u ng DATUM 0,5.03.2024 IHR ZEICHEN #299189 IHRE NACHRICHT VOM 06.02.2024 UNSER ZEICHEN 33-5142 ANSPRECHPARTNER/IN Herr Fachlnger ZIMMERNUMMER 227 DURCHWAHL FON 00971 80i-7078 DURCHWAHL FAX 0971 801-7127 E-MAIL volkmar.fachinger@kg.d_e DIENSTGEBÄUDE Klosterweg 10 97688 Bad Kissingen ÖFFNUNGSZEITEN Mo.-Fr. 8.00-12.00 Mo., Di. 14.00-16.00 Da. 14.00 -17.00 und nach Vereinbarung KONTAKT Fon 0971801-0 Fax 0971 801-3333 <<E-Mail-Adresse>> www. Landkreis-bad kissi n gen :de .

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Landratsamt Bad Kissingen
Bescheid Bescheid
Von
Landratsamt Bad Kissingen
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Betreff
Bescheid
Datum
8. April 2024
Status
Warte auf Antwort