Kontrollbericht zu Gasthaus Jahn, Döhlau

Anfrage an: Landratsamt Hof

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gasthaus Jahn
Hofer Straße 17
95182 Döhlau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. März 2019
  • Frist
    9. April 2019
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Joachim Seith
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Hof Details
Von
Joachim Seith
Betreff
Kontrollbericht zu Gasthaus Jahn, Döhlau [#60281]
Datum
6. März 2019 17:58
An
Landratsamt Hof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gasthaus Jahn Hofer Straße 17 95182 Döhlau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Seith <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Joachim Seith << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Seith
Landratsamt Hof
5140/07-304-04/19 Sehr geehrter Herr Seith, in der Anlage erhalten Sie unsere Empfangsbestätigung. Mit freundl…
Von
Landratsamt Hof
Betreff
5140/07-304-04/19
Datum
12. März 2019 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Seith, in der Anlage erhalten Sie unsere Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Hof
5140/07-304-05/19 Sehr geehrter Herr Seith, in der Anlage erhalten Sie unsere Empfangsbestätigung. Mit freundlic…
Von
Landratsamt Hof
Betreff
5140/07-304-05/19
Datum
12. März 2019 13:44
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Seith, in der Anlage erhalten Sie unsere Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Hof
5140/07-304-04/19 und 5140/07-304-04/19 Sehr geehrter Herr Seith, bitte betrachten Sie unsere Mails vom 12.03.201…
Von
Landratsamt Hof
Betreff
5140/07-304-04/19 und 5140/07-304-04/19
Datum
15. März 2019 08:02
Status
image001.gif
3,5 KB


Sehr geehrter Herr Seith, bitte betrachten Sie unsere Mails vom 12.03.2019 als gegenstandslos. Ihre Anschrift wurde schlichtweg überlesen, deshalb brauchen Sie die gesetzten Fristen nicht zu beachten. Wir bitten hierfür um Entschuldigung. Wir setzten die Bearbeitung Ihrer Anträge fort. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Hof
Ihr VIG Antrag vom 06.03.2019 Sehr geehrter Herr Seith, Ihr Antrag v. 06.03.2019 wurde mit Schreiben vom 17.04.2…
Von
Landratsamt Hof
Betreff
Ihr VIG Antrag vom 06.03.2019
Datum
18. Juli 2019 14:48
Status
image001.gif
3,5 KB


Sehr geehrter Herr Seith, Ihr Antrag v. 06.03.2019 wurde mit Schreiben vom 17.04.2019 abschließend bearbeitet. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen