Kontrollbericht zu Gasthaus Rotes Ross, Bad Windsheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gasthaus Rotes Ross
Markgrafenplatz 13
91438 Bad Windsheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2019
  • Frist
    9. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gasthaus Rotes Ross, Bad Windsheim [#60069]
Datum
4. März 2019 23:48
An
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gasthaus Rotes Ross Markgrafenplatz 13 91438 Bad Windsheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Sehr geehrtAntragsteller/in der Eingang Ihres Antrages wird bestätigt. Eine Nachricht erhalten Sie auf dem Postwe…
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Gasthaus Rotes Ross, Bad Windsheim [#60069]
Datum
7. März 2019 07:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in der Eingang Ihres Antrages wird bestätigt. Eine Nachricht erhalten Sie auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetz
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetz
Datum
7. März 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
416,6 KB
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrem u. g. Antrag wurde dem Grunde nach stattgegeben. Eine entsprechende Nachricht …
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Gasthaus Rotes Ross, Bad Windsheim [#60069]
Datum
20. März 2019 14:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrem u. g. Antrag wurde dem Grunde nach stattgegeben. Eine entsprechende Nachricht erhalten Sie auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde bearbeitet und entschieden. Eine entsprechende Nachricht mit der …
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Gasthaus Rotes Ross, Bad Windsheim [#60069]
Datum
9. April 2019 08:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde bearbeitet und entschieden. Eine entsprechende Nachricht mit der gewünschten Informationsgewährung erhalten Sie auf dem Postweg.. Die Anfrage ist somit abgeschlossen Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
211,0 KB

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gasthaus Rotes Ross, Bad Wi…
An Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Gasthaus Rotes Ross, Bad Windsheim [#60069]
Datum
22. April 2019 11:38
An
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gasthaus Rotes Ross, Bad Windsheim“ vom 04.03.2019 (#60069) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mittlerweilen ist die Antwort (Datum 9.4.2019) angekommen. Vielen Dank! Aber leider viel zu spät! Ich verstehe gar nicht, warum Sie wegen einer Anfrage so eine Aktion und Zeitverzögerung machen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>