Kontrollbericht zu Gasthof Handewitt, Handewitt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gasthof Handewitt
Osterstraße 2
24983 Handewitt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Uwe Carstensen
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
Uwe Carstensen
Betreff
Kontrollbericht zu Gasthof Handewitt, Handewitt [#245913]
Datum
8. April 2022 17:17
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gasthof Handewitt Osterstraße 2 24983 Handewitt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe Carstensen Anfragenr: 245913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245913/ Postanschrift Uwe Carstensen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Carstensen
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Carstensen, Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die fü…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Gasthof Handewitt, Handewitt [#245913]
Datum
11. April 2022 15:39
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,5 KB


Sehr geehrter Herr Carstensen, Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/... Mit freundlichen Grüßen
Uwe Carstensen
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gasthof Handewitt, Handewit…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
Uwe Carstensen
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Gasthof Handewitt, Handewitt [#245913]
Datum
10. Mai 2022 05:41
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gasthof Handewitt, Handewitt“ vom 08.04.2022 (#245913) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Uwe Carstensen
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Beantwortung Ihrer Anfrage zum Stand der VIG-Anträge #245911, #245912 & #245913 Sehr geehrter Herr Carstensen,…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Beantwortung Ihrer Anfrage zum Stand der VIG-Anträge #245911, #245912 & #245913
Datum
10. Mai 2022 11:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Carstensen, bezüglich Ihrer Nachfragen zum Beantwortungsstand Ihrer drei Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz am 10.05.2022, kann ich Sie wie folgt informieren. Entgegen Ihrer Annahme wurden Ihre drei Anträge (#245911; #245912; #245913) fristgerecht bearbeitet. Die Frist zur Beantwortung eines VIG-Antrages beläuft sich in Ihrem Fall gem. §5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate. Somit wäre die Frist zur Bearbeitung Ihres Antrages erst am 11.06.2022 (Eingang der Anfragen 11.04.2022) abgelaufen. Hier verweise ich auf die rechtlichen Ausführungen in den Ausgangsbescheiden auf Seite 3. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Informationsgewährung "Gasthof Handewitt, Osterstr. 2, 24983 Handewitt" Sehr geehrter Herr Carstensen, …
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Informationsgewährung "Gasthof Handewitt, Osterstr. 2, 24983 Handewitt"
Datum
20. Mai 2022 09:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Carstensen, entsprechend des Bescheides vom 09.05.2022 übersende ich die entsprechenden Informationen im Anhang. Mit freundlichen Grüßen
Uwe Carstensen
AW: Informationsgewährung "Gasthof Handewitt, Osterstr. 2, 24983 Handewitt" [#245913]
Sehr geehrte Damen…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
Uwe Carstensen
Betreff
AW: Informationsgewährung "Gasthof Handewitt, Osterstr. 2, 24983 Handewitt" [#245913]
Datum
17. November 2022 12:57
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gasthof Handewitt, Handewitt“ vom 08.04.2022 (#245913) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 157 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Uwe Carstensen

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Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Informationsgewährung VIG Sehr geehrter Herr Carstensen, entsprechend des Bescheides vom 28.11.2022 übersende ich…
geschwärzt
588,3 KB
Sehr geehrter Herr Carstensen, entsprechend des Bescheides vom 28.11.2022 übersende ich die entsprechenden Informationen im Anhang. Mit freundlichen Grüßen